Beschluss: beschlossen

Der vorgelegte Bauplan weicht in folgenden Punkten vom Bebauungsplan "Gwend" ab:

-           Der Garagenstandort wird von Südost nach Nordwest verlegt.

-           Die Dachform der Garage ist dem Wohnhaus anzugleichen, geplant ist jedoch eine Flachdachgarage.

-           Eine Stauraumtiefe von 5 m ist zwingend einzuhalten.

-           Zwei Kfz.-Stellplätze sind nachzuweisen; im Plan ist nur ein Stellplatz nachgewiesen.

-           Die Traufhöhe des Wohnhauses darf talseitig max. 5,50 m betragen, wird aber überschritten.

-           Die Baugrenzen werden zur Straße hin überschritten.

-           Gemäß Bebauungsplan sind max. zwei Vollgeschosse, davon ein Vollgeschoss im Dachgeschoss, zulässig.

-           Fehlende Darstellung des Geländeverlaufs im Plan. Somit kann das Kellergeschoss nicht beurteilt werden.

-           Die Unterschrift des punktuellen Angrenzers Reichold (Fl.Nr. 1540/15) fehlt.

 

Der Gemeinderat beschließt folgendes:

-           Der Gebäudeverschiebung der Garage unter Einhaltung der Stauraumtiefe von 3 m wird zugestimmt.

-           Der Baugrenzenüberschreitung zur Straße hin wird die Zustimmung erteilt.

-           Die Dachform der Garage ist dem Hauptgebäude anzupassen.

-           Ein zweiter Kfz.-Stellplatz ist nachzuweisen.

-           Von der Festsetzung der Traufhöhe des Wohnhauses wird eine Befreiung erteilt.

-           Die Obergrenze von zwei Vollgeschossen, davon ein Vollgeschoss im DG, ist einzuhalten.

-           Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen.

Ansonsten ohne Erinnerung.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0