Sitzung: 15.01.2013 2013/GR/007
Beschluss: beschlossen
Der vorgelegte Bauplan weicht in folgenden Punkten vom Bebauungsplan "Gwend" ab:
- Der Garagenstandort wird von Südost nach Nordwest verlegt.
- Die Dachform der Garage ist dem Wohnhaus anzugleichen, geplant ist jedoch eine Flachdachgarage.
- Eine Stauraumtiefe von 5 m ist zwingend einzuhalten.
- Zwei Kfz.-Stellplätze sind nachzuweisen; im Plan ist nur ein Stellplatz nachgewiesen.
- Die Traufhöhe des Wohnhauses darf talseitig max. 5,50 m betragen, wird aber überschritten.
- Die Baugrenzen werden zur Straße hin überschritten.
- Gemäß Bebauungsplan sind max. zwei Vollgeschosse, davon ein Vollgeschoss im Dachgeschoss, zulässig.
- Fehlende Darstellung des Geländeverlaufs im Plan. Somit kann das Kellergeschoss nicht beurteilt werden.
- Die Unterschrift des punktuellen Angrenzers Reichold (Fl.Nr. 1540/15) fehlt.
Der Gemeinderat beschließt folgendes:
- Der Gebäudeverschiebung der Garage unter Einhaltung der Stauraumtiefe von 3 m wird zugestimmt.
- Der Baugrenzenüberschreitung zur Straße hin wird die Zustimmung erteilt.
- Die Dachform der Garage ist dem Hauptgebäude anzupassen.
- Ein zweiter Kfz.-Stellplatz ist nachzuweisen.
- Von der Festsetzung der Traufhöhe des Wohnhauses wird eine Befreiung erteilt.
- Die Obergrenze von zwei Vollgeschossen, davon ein Vollgeschoss im DG, ist einzuhalten.
- Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen.
Ansonsten ohne Erinnerung.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0