Sitzung: 15.01.2013 2013/GR/007
Beschluss: beschlossen
Folgende Änderungen wurden eingearbeitet:
a) Wegfall der Guthabenverzinsung bei fiktiver Geschoßflächenberechnung (alte Satzung § 5 Abs. 7 BGS-EWS)
b) Wegfall der Abrundung auf „volle 10 cm“ bei der Berechnung der Geschoßfläche nach den Außenmaßen der Gebäude (alte Satzung § 5 Abs. 3)
c) Wegfall „volle qm“ bei der Berechnung des Beitrages nach § 6
d) Die Möglichkeit zur Erhebung einer Einleitungsgebühr, wenn die Wassermenge nicht vollständig über den Wasserzähler erfasst wird (neu § 10 Abs. 2, z. B. Nutzung von Regenwasser aus einer Zisterne oder eigene Wasserquelle).
Die neue Beitrags- und Gebührensatzung tritt einen Tag nach der amtlichen Bekanntgabe in Kraft.
Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Satzung zu erlassen.
Die BGS-EWS ist
Bestandteil der Niederschrift und in der Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0