Beschluss: beschlossen

Basierend auf dem Muster einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung, bekanntgemacht durch das Bayer. Staatsministerium des Innern vom 20.5.2008, wird die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 26.05.2004 aufgehoben und durch eine neue Beitrags- und Gebührensatzung ersetzt. In der neuen Satzung wurde die Höhe der Beiträge und Gebühren unverändert übernommen. Auch die Tatbestände des Beitragsmaßstabs nach § 5 wurden nicht geändert.

Folgende Änderungen wurden eingearbeitet:

a)      Wegfall der Guthabenverzinsung bei fiktiver Geschoßflächenberechnung (alte Satzung § 5 Abs. 7 BGS-EWS)

b)      Wegfall der Abrundung auf „volle 10 cm“ bei der Berechnung der Geschoßfläche nach den Außenmaßen der Gebäude (alte Satzung § 5 Abs. 3)

c)       Wegfall „volle qm“ bei der Berechnung des Beitrages nach § 6

d)      Die Möglichkeit zur Erhebung einer Einleitungsgebühr, wenn die Wassermenge nicht vollständig über den Wasserzähler erfasst wird (neu § 10 Abs. 2, z. B. Nutzung von Regenwasser aus einer Zisterne oder eigene Wasserquelle).

 

Die neue Beitrags- und Gebührensatzung tritt einen Tag nach der amtlichen Bekanntgabe in Kraft.

 

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Satzung zu erlassen.

 

Die BGS-EWS ist Bestandteil der Niederschrift und in der Anlage beigefügt. 


Abstimmungsergebnis: 13 : 0