Beschluss: beschlossen

In seinem Schreiben vom 01.02.2013 bittet Herr Otto Schneider, Lindenweg 16, Unterleinleiter den Gemeinderat darum, im Bereich seines Anwesens einen ca. 1,5 m breiten Bereich des Grünstreifens (im gemeindlichen Eigentum) zur Straße hin als Rollstuhlzufahrt nutzen zu dürfen.

 

Auf Grund der gesundheitlichen Situation seiner Ehefrau, die im Rollstuhl sitzt, ist dies die einfachste und praktikabelste Möglichkeit, mit dem Rollstuhl zum Wohnhaus zu gelangen. Er erklärt sich bereit, den Zugang selbst freizuhalten und zu pflegen und der Gemeinde den entstandenen Nutzungsausfall zu entschädigen.

 

Der Gemeinderat beschließt, die von Herrn Otto Schneider erbetene Nutzung des gemeindlichen Grundes im beantragten Ausmaß zu genehmigen. Eine Entschädigung ist für die Nutzung nicht zu entrichten.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0