Beschluss: beschlossen

Einige Anwohner im Bereich der Gemeindestraße „An der Leinleiter“ haben immer wieder Probleme bei der Durchfahrt. Im Bereich Engstelle vor dem Anwesen „An der Leinleiter“ Nr. 7 parken immer wieder Pkw's, die eine Durchfahrt unmöglich machen. Zudem wird bei winterlicher Witterung genau in diesem Bereich durch diverse Anwohner der geräumte Schnee verbracht, was ebenfalls zur Unbefahrbarkeit führt.

 

Da diese Situation im Sinne der Verkehrssicherheit nicht mehr hinnehmbar ist, wurde von der Verwaltung zusammen mit der Polizei am 05.02.2013 eine Verkehrsschau durchgeführt.

 

Hierbei kam es zu folgendem Ergebnis:

 

Im Bereich der Straße „An der Leinleiter„ Haus-Nr. 7 und Nr. 2 in Unterleinleiter gibt es einen schmalen Straßenabschnitt entlang der Hochwassermauer mit nur 2 m Breite. Da es hier immer wieder Probleme bei der Durchfahrt gibt, wird vorgeschlagen, dieses Teilstück als gemeinsamen Geh- und Radweg auszuweisen.

Vor Ort wird festgestellt, dass bisher vom Feuerwehrhaus kommend „An der Leinleiter“ ein Zeichen 264 (2 m Breite) angebracht ist. In Höhe des Feuerwehrhauses ist am dortigen Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) ein Straßennamensschild „An der Leinleiter“ angebracht. Hier wird vorgeschlagen, unter dieses Straßennamensschild einen Einschub mit den Haus-Nrn. 9 für das Feuerwehrhaus und 2 für das Anwesen Erlwein doppelseitig anzubringen. An Stelle des Verkehrszeichens 264 sollte ein Sackgassenschild (Z. 357) angebracht werden. Im Bereich des Anwesens Nr. 2 Richtung Anwesen An der Leinleiter 7 ist in der Fahrbahnmitte ein rot-weißer Absperrpfosten anzubringen. Hier kann an der gegenüberliegenden Straßenlaterne an der Mauer ein Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) angebracht werden.

Die gleiche Regelung gilt von der Einfahrt An der Leinleiter 1. Hier ist bereits ein Sackgassenschild angebracht. Das Zeichen 264 ist hier zu entfernen. In Höhe der Mauer, kurz vor der Engstelle, sollte ebenso wie auf der gegenüberliegenden Seite in der Straßenmitte ein rot-weißer Absperrpfosten angebracht werden. Die Beschilderung mit gemeinsamen Geh- und Radweg ist auch hier am Lichtmast möglich.

Unter dem Straßennamensschild in Höhe An der Leinleiter 1 sollte hier ein Einschub angebracht werden mit den Haus-Nrn. 1, 3, 5 und 7.  Für die Haus-Nrn. 2 und 9 wird ein Vorhinweis über die Hauptstraße und die Straße An der Leinleiter beim Feuerwehrhaus vorgeschlagen, auf dem ein Pfeil geradeaus und zweimal rechts um die Ecke führt.

 

Der Gemeinderat beschließt, die Anregungen der Verkehrsschau durchzuführen.


Abstimmungsergebnis: 9 : 3