Sitzung: 19.02.2013 2013/GR/008
Beschluss: beschlossen
Einige Anwohner im Bereich der Gemeindestraße „An der Leinleiter“ haben immer wieder Probleme bei der Durchfahrt. Im Bereich Engstelle vor dem Anwesen „An der Leinleiter“ Nr. 7 parken immer wieder Pkw's, die eine Durchfahrt unmöglich machen. Zudem wird bei winterlicher Witterung genau in diesem Bereich durch diverse Anwohner der geräumte Schnee verbracht, was ebenfalls zur Unbefahrbarkeit führt.
Da diese Situation im Sinne der Verkehrssicherheit nicht mehr hinnehmbar ist, wurde von der Verwaltung zusammen mit der Polizei am 05.02.2013 eine Verkehrsschau durchgeführt.
Hierbei kam es zu folgendem Ergebnis:
Im Bereich der Straße „An der Leinleiter„ Haus-Nr. 7 und Nr.
2 in Unterleinleiter gibt es einen schmalen Straßenabschnitt entlang der
Hochwassermauer mit nur 2 m Breite. Da es hier immer wieder Probleme bei der
Durchfahrt gibt, wird vorgeschlagen, dieses Teilstück als gemeinsamen Geh- und
Radweg auszuweisen.
Vor Ort wird festgestellt, dass bisher vom Feuerwehrhaus kommend „An der
Leinleiter“ ein Zeichen 264 (2 m Breite) angebracht ist. In Höhe des
Feuerwehrhauses ist am dortigen Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) ein
Straßennamensschild „An der Leinleiter“ angebracht. Hier wird vorgeschlagen,
unter dieses Straßennamensschild einen Einschub mit den Haus-Nrn. 9 für das
Feuerwehrhaus und 2 für das Anwesen Erlwein doppelseitig anzubringen. An Stelle
des Verkehrszeichens 264 sollte ein Sackgassenschild (Z. 357) angebracht werden.
Im Bereich des Anwesens Nr. 2 Richtung Anwesen An der Leinleiter 7 ist in der
Fahrbahnmitte ein rot-weißer Absperrpfosten anzubringen. Hier kann an der
gegenüberliegenden Straßenlaterne an der Mauer ein Zeichen 240 (gemeinsamer
Geh- und Radweg) angebracht werden.
Die gleiche Regelung gilt von der Einfahrt An der Leinleiter 1. Hier ist
bereits ein Sackgassenschild angebracht. Das Zeichen 264 ist hier zu entfernen.
In Höhe der Mauer, kurz vor der Engstelle, sollte ebenso wie auf der
gegenüberliegenden Seite in der Straßenmitte ein rot-weißer Absperrpfosten
angebracht werden. Die Beschilderung mit gemeinsamen Geh- und Radweg ist auch
hier am Lichtmast möglich.
Unter dem Straßennamensschild in Höhe An der Leinleiter 1 sollte hier ein Einschub
angebracht werden mit den Haus-Nrn. 1, 3, 5 und 7. Für die Haus-Nrn. 2 und 9 wird ein Vorhinweis
über die Hauptstraße und die Straße An der Leinleiter beim Feuerwehrhaus vorgeschlagen,
auf dem ein Pfeil geradeaus und zweimal rechts um die Ecke führt.
Der Gemeinderat beschließt, die Anregungen der Verkehrsschau
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 9 : 3