Sitzung: 19.02.2013 2013/GR/008
Beschluss: zur Kenntnis genommen
9.1 Begrüßungsschilder
auf Wander- und Radwegen
Bgm.
Sendelbeck setzt den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass der Landrat den
Gemeinden im Landkreis mit einem Schreiben vorgeschlagen hat, analog zu den
Begrüßungsschildern an den Ortseinfahrten auch auf Wander- und Radwegen solche
Schilder anzubringen. Die Gemeinde Unterleinleiter könnte solche Schilder über
den Landkreis kostenpflichtig bestellen. Jedoch wird das Anbringen solcher
Schilder auch nach Meinung des Gemeinderats nicht als sinnvoll erachtet.
9.2 St
2187 bei Untereinleiter - Geschwindigkeitsbeschränkung
Bgm.
Sendelbeck gibt bekannt, dass lt. Anordnung des Landratsamtes Forchheim vom
7.2.2013 als zuständige Straßenverkehrsbehörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf der St 2187 vor Unterleinleiter -von Veilbronn kommend- auf 70 km/h
beschränkt wird. Zudem wird im Kurvenbereich die Anbringung von aufgelösten
Richtungstafeln (gelb fluoreszierend/rot) angeordnet.
Dies gilt dem Gemeinderat als Information
9.3 Stromverbrauch
gemeindlicher Einrichtungen
Anhand
einer tabellarischen Aufstellung trägt Bgm. Sendelbeck dem Gemeinderat die
Stromverbrauchswerte der gemeindlichen Einrichtungen des Jahres 2012 vor.
Hierbei fällt vor allem auf, dass der Stromverbrauch der Grundschule rapide von
17.600 kWh im Vorjahr 2011 auf 27.866 kWh im Jahr 2012 angestiegen ist. Der
Bürgermeister wird mit dem Schulleiter das Gespräch suchen, um die Gründe für
den erhöhten Stromverbrauch zu erörtern und das Ergebnis des Gesprächs dem
Gemeinderat mitteilen.
Zudem schlägt GR Trautner hierzu vor, dass die Gemeindearbeiter den Strom in
der Schule monatlich ablesen sollten. Dadurch wird ein besseres Verlaufsbild abgezeichnet
und Spitzenverbrauchszeiten werden herauslesbar.
Bgm. Sendelbeck wird die Gemeindearbeiter dahingehend beauftragen.
Weitere Auffälligkeiten beim Stromverbrauch entstanden beim Pumpwerk
Schlossberg (Absenkung des Verbrauchs auf die Hälfte der Vorjahre) und beim
Pumpenhaus Störnhofer Berg (8-facher Wert der Vorjahre). Hier wurde in den
Vorjahren aber von Schätzungen ausgegangen und im Jahr 2012 wurde der Verbrauch
aktiv abgelesen. Diese Wertedifferenzen sind aufgrund dessen nachvollziehbar,
werden aber ob ihrer Höhe weiter beobachtet.
Alle weiteren Verbrauchswerte der gemeindlichen Einrichtungen liegen im Rahmen.