Beschluss: zur Kenntnis genommen

9.1       Begrüßungsschilder auf Wander- und Radwegen
Bgm. Sendelbeck setzt den Gemeinderat darüber in Kenntnis, dass der Landrat den Gemeinden im Landkreis mit einem Schreiben vorgeschlagen hat, analog zu den Begrüßungsschildern an den Ortseinfahrten auch auf Wander- und Radwegen solche Schilder anzubringen. Die Gemeinde Unterleinleiter könnte solche Schilder über den Landkreis kostenpflichtig bestellen. Jedoch wird das Anbringen solcher Schilder auch nach Meinung des Gemeinderats nicht als sinnvoll erachtet.


9.2       St 2187 bei Untereinleiter - Geschwindigkeitsbeschränkung
Bgm. Sendelbeck gibt bekannt, dass lt. Anordnung des Landratsamtes Forchheim vom 7.2.2013 als zuständige Straßenverkehrsbehörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der St 2187 vor Unterleinleiter -von Veilbronn kommend- auf 70 km/h beschränkt wird. Zudem wird im Kurvenbereich die Anbringung von aufgelösten Richtungstafeln (gelb fluoreszierend/rot) angeordnet.

Dies gilt dem Gemeinderat als Information


9.3       Stromverbrauch gemeindlicher Einrichtungen
Anhand einer tabellarischen Aufstellung trägt Bgm. Sendelbeck dem Gemeinderat die Stromverbrauchswerte der gemeindlichen Einrichtungen des Jahres 2012 vor.

Hierbei fällt vor allem auf, dass der Stromverbrauch der Grundschule rapide von 17.600 kWh im Vorjahr 2011 auf 27.866 kWh im Jahr 2012 angestiegen ist. Der Bürgermeister wird mit dem Schulleiter das Gespräch suchen, um die Gründe für den erhöhten Stromverbrauch zu erörtern und das Ergebnis des Gesprächs dem Gemeinderat mitteilen.

Zudem schlägt GR Trautner hierzu vor, dass die Gemeindearbeiter den Strom in der Schule monatlich ablesen sollten. Dadurch wird ein besseres Verlaufsbild abgezeichnet und Spitzenverbrauchszeiten werden herauslesbar.
Bgm. Sendelbeck wird die Gemeindearbeiter dahingehend beauftragen.

Weitere Auffälligkeiten beim Stromverbrauch entstanden beim Pumpwerk Schlossberg (Absenkung des Verbrauchs auf die Hälfte der Vorjahre) und beim Pumpenhaus Störnhofer Berg (8-facher Wert der Vorjahre). Hier wurde in den Vorjahren aber von Schätzungen ausgegangen und im Jahr 2012 wurde der Verbrauch aktiv abgelesen. Diese Wertedifferenzen sind aufgrund dessen nachvollziehbar, werden aber ob ihrer Höhe weiter beobachtet.

Alle weiteren Verbrauchswerte der gemeindlichen Einrichtungen liegen im Rahmen.