Sitzung: 19.02.2013 2013/GR/008
Beschluss: beschlossen
Im
Rahmen der Haushaltsberatung begrüßt der Vorsitzende den Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft
Ebermannstadt, Herrn Wolfgang Krippel.
Zunächst
teilt Herr Krippel das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2012 mit. Im
Haushaltsjahr 2012 hat die Gemeinde Unterleinleiter einen Sollüberschuss von
138.157,47 € erwirtschaftet. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt (u. a. Gewerbesteuer) und aus
Minderausgaben. Dies hat zur Folge, dass der Zuführungsbetrag zum
Vermögenshaushalt um 85.248,35 € auf 216.648,35 € angestiegen ist (Ansatz 131.400,00
€). Desweiteren sind auch im Vermögenshaushalt Ausgabenansätze nicht verbraucht
worden.
Im
Anschluss ist der Haushaltsplan der Gemeinde Unterleinleiter für 2013 besprochen
worden. Bei folgenden Haushaltsstellen wurden Anmerkungen gestellt, die bis zur
nächsten Sitzung geklärt werden sollen:
HHSt. 0.2100.5440 -
Grundschule Unterleinleiter, Stromverbrauch
Im
Jahr 2012 war im Vergleich zu den Vorjahren eine starke Erhöhung des Stromverbrauchs
festzustellen. Es ist zu prüfen, welcher Grund für diese Erhöhung verantwortlich
ist.
HHSt. 0.3410.6369 -
Heimatpflege, sonstige Dienstleistungen
Es
ist nachzuprüfen, welche Ausgaben dort verbucht werden.
HHSt. 0.6499.5540 - Bauhof,
Betriebs- und Schmierstoffe
Es
ist zu prüfen, warum die Kosten in den letzten Jahren angestiegen sind.
HH. 0.9000.0010 - Grundsteuer
Im
Haushaltsjahr 2011 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 360 auf 400
Prozentpunkte erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 10 %. Bei den
tatsächlichen Steuereinnahmen in den letzten Jahren ist aber keine Steigerung
erkennbar.
Es
ist seitens der Verwaltung zu prüfen, warum die prozentuale Erhöhung nicht bei
den tatsächlichen Zahlen ersichtlich ist.
Im
Bereich des Vermögenshaushaltes wurden folgende Haushaltsstellen berichtigt:
HHSt. 1.0600.9350 -
Rathausumbau
neuer
Ansatz: 15.000,00 € (alt: 1.000,00
€)
HHSt. 1.6100.9590 - städtebauliche
Planung
Ansatz:
1.000,00 € (vorher:
5.000,00 €)
Die
Maßnahme Neufestsetzung Wasserschutzgebiet in Höhe von 4.000,00 € ist eine Maßnahme
der Wasserversorgung und soll dieser zugeordnet werden. Der Betrag von 4.000,00
€ wird daher im Verwaltungshaushalt im Bereich Wasserversorgung angesetzt.
HHSt. 1.6709.9650 -
Straßenbeleuchtung, Energie- und Versorgungsnetzleitung
neuer
Ansatz: 0 € (alt: 5.000,00 €)
Die
Investitionen für die Straßenbeleuchtung sind momentan abgeschlossen.
HHSt. 1.7000.9501 -
Abwasserbeseitigung, Kanalisation
neuer
Ansatz: 140.000,00 € (vorher: 0 €)
Für
diese Kanalsanierung wird der Sollüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2012 von ca.
138.000,00 € herangezogen.