Beschluss: beschlossen

Im Rahmen der Haushaltsberatung begrüßt der Vorsitzende den Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Herrn Wolfgang Krippel.

Zunächst teilt Herr Krippel das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2012 mit. Im Haushaltsjahr 2012 hat die Gemeinde Unterleinleiter einen Sollüberschuss von 138.157,47 € erwirtschaftet. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt (u. a. Gewerbesteuer) und aus Minderausgaben. Dies hat zur Folge, dass der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt um 85.248,35 € auf 216.648,35 € angestiegen ist (Ansatz 131.400,00 €). Desweiteren sind auch im Vermögenshaushalt Ausgabenansätze nicht verbraucht worden.

 

Im Anschluss ist der Haushaltsplan der Gemeinde Unterleinleiter für 2013 besprochen worden. Bei folgenden Haushaltsstellen wurden Anmerkungen gestellt, die bis zur nächsten Sitzung geklärt werden sollen:

 

HHSt. 0.2100.5440 - Grundschule Unterleinleiter, Stromverbrauch

Im Jahr 2012 war im Vergleich zu den Vorjahren eine starke Erhöhung des Stromverbrauchs festzustellen. Es ist zu prüfen, welcher Grund für diese Erhöhung verantwortlich ist.

 

HHSt. 0.3410.6369 - Heimatpflege, sonstige Dienstleistungen

Es ist nachzuprüfen, welche Ausgaben dort verbucht werden.

 

HHSt. 0.6499.5540 - Bauhof, Betriebs- und Schmierstoffe

Es ist zu prüfen, warum die Kosten in den letzten Jahren angestiegen sind.

 

HH. 0.9000.0010 - Grundsteuer

Im Haushaltsjahr 2011 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B von 360 auf 400 Prozentpunkte erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung um ca. 10 %. Bei den tatsächlichen Steuereinnahmen in den letzten Jahren ist aber keine Steigerung erkennbar.

Es ist seitens der Verwaltung zu prüfen, warum die prozentuale Erhöhung nicht bei den tatsächlichen Zahlen ersichtlich ist.

 

 

Im Bereich des Vermögenshaushaltes wurden folgende Haushaltsstellen berichtigt:

 

HHSt. 1.0600.9350 - Rathausumbau

neuer Ansatz:        15.000,00 € (alt: 1.000,00 €)

 

HHSt. 1.6100.9590 - städtebauliche Planung

Ansatz:                  1.000,00 € (vorher: 5.000,00 €)

 

Die Maßnahme Neufestsetzung Wasserschutzgebiet in Höhe von 4.000,00 € ist eine Maßnahme der Wasserversorgung und soll dieser zugeordnet werden. Der Betrag von 4.000,00 € wird daher im Verwaltungshaushalt im Bereich Wasserversorgung angesetzt.

 

HHSt. 1.6709.9650 - Straßenbeleuchtung, Energie- und Versorgungsnetzleitung

neuer Ansatz:        0 € (alt: 5.000,00 €)

 

Die Investitionen für die Straßenbeleuchtung sind momentan abgeschlossen.

 

HHSt. 1.7000.9501 - Abwasserbeseitigung, Kanalisation

neuer Ansatz:        140.000,00 € (vorher: 0 €)

 

Für diese Kanalsanierung wird der Sollüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2012 von ca. 138.000,00 € herangezogen.