Beschluss: beschlossen

Die geplante Dachneigung beträgt 47°, gemäß Bebauungsplan sind jedoch mindestens 48° zu erreichen.

Die Kniestockhöhe ist mit 50 cm geplant; gemäß Bebauungsplan sind max. 25 cm zulässig.

Die Dachgauben dürfen gemäß Bebauungsplan max. ¼ der Gebäudelänge betragen.

Auf dem zu bebauenden Grundstück bestehen Geh- und Fahrtrechte. Die Baugrenzen werden überschritten.

 

Der Unterschreitung der Dachneigung, der Überschreitung der Kniestockhöhe, der Dachgaubengröße sowie der Baugrenzenüberschreitung wird zugestimmt. Abstandsflächen werden nicht übernommen. Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Dem Bauvorhaben wird die gemeindliche Zustimmung erteilt.


Abstimmungsergebnis: 11 : 1