Beschluss: beschlossen

Die zulässige Traufhöhe wird überschritten. Das Maß der Kniestockhöhe ist nicht genau feststellbar, zulässig 0,50 m. Für das Bauvorhaben wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.

 

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens zu. Allerdings ist der Bauherr von der Verwaltung schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden müssen.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0