Beschluss: beschlossen

Auf Grund der bevorstehenden Wahlen im Jahre 2013 und 2014 ist vermehrt mit Anfragen von Parteien zu rechnen, die auch in Unterleinleiter Wahlwerbung mittels Wahlplakaten betreiben wollen.

 

Bisher existiert in der Gemeinde Unterleinleiter keine Regelung über die Zulassung solcher Wahlplakate. Es wurde keine Verordnung erlassen und keine verbindlichen Richtlinien aufgestellt.

 

Da es notwendig ist, alle Parteien im Bereich der Wahlwerbung gleich zu behandeln und die Verwaltung sich bei diversen Anträgen auf eine Grundlage berufen möchte, sollten vom Gemeinderat Richtlinien zur Zulassung von Wahlplakaten erlassen werden. Da der Regelungsbedarf im Vergleich zu größeren Gemeinden relativ gering ist, kann auf den Erlass einer Plakatierungsverordnung gemäß Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern verzichtet werden, da auch Richtlinien für die Verwaltung bindend sind.

Die Richtlinien sind als Anlage beigefügt.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, die in der Anlage beigefügten Richtlinien für die Zulassung der Aufstellung von Wahlplakaten im Rahmen von Wahlen zu erlassen.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0