Beschluss: beschlossen

Nach Aussage des Bauherrn wurde die Planung mit dem Landratsamt abgesprochen und wäre in der hiermit beantragten Form genehmigungsfähig. Das Gebäude wurde bereits errichtet.

 

Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Dem bereits errichteten Gebäude bzw. Bauvorhaben wird die gemeindliche Zustimmung erteilt.


Abstimmungsergebnis: 11 : 1