Sitzung: 29.07.2013 2013/GR/013
Das
für die Durchführung der Kanalsanierung im Bereich „Störnhofer Berg“ beauftragte
Ingenieurbüro Trautner, Unterleinleiter hat dem Vorsitzenden auf Grund der neuesten
Kostenberechnung neue Zahlen vorgelegt.
Die
Kosten weichen nach dieser Berechnung deutlich vom ursprünglichen Haushaltsansatz
ab. Im Haushaltsjahr 2013 wurden 140.000,00 € für die Durchführung der Maßnahme
eingestellt. Dieser Ansatz wurde bereits um 40.000,00 € auf insgesamt 180.000,00
€ erhöht.
Nach
der aktuellen Kostenberechnung fallen nun rd. 295.000,00 € für die Kanalsanierungsmaßnahmen
und 60.000,00 € für die in diesem Zuge mit durchzuführende Sanierung der
Wasserversorgung an. Hinzu kommen noch die Kosten für die Ingenieurleistungen,
die an den Preis der Gesamtmaßnahme gekoppelt sind und sich somit ebenfalls um
ca. 15.000,00 € auf 35.000,00 € erhöhen sowie die Mehrwertsteuer. Somit ist von
einem Gesamtpreis von ca. 465.000,00 € auszugehen, was den Haushaltsansatz um
285.000,00 € übersteigt.
Die
Kostenberechnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Der
Vorsitzende gibt vor der Beratung bekannt, dass lt. Kämmerei in diesem Haushaltsjahr
mit Mehreinnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer von ca. 200.000,00 € zu rechnen
ist. Diese Mittel könnten zur Deckung des Fehlbetrags dienen, jedoch bleibt
selbst dann immer noch ein Restbetrag der Gesamtmaßnahme, der nicht gedeckt werden
kann. Zudem müssen Mittel zurückbehalten werden, um den geplanten Breitbandausbau
in Dürrbrunn finanzieren zu können.
Der
Vorsitzende übergibt das Wort an GR Trautner, der in seiner Eigenschaft als ausführender
Ingenieur dem Gemeinderat die Kostenberechnung erläutert und anschließend Lösungsansätze
vorschlägt.
Zunächst
geht er auf die Stufen der Baukostenermittlung ein. Diese ist dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Er erläutert, dass es sich bei der ersten Kostenannahme
lediglich um eine Schätzung handelt, die noch vor der Objektplanung
durchgeführt wird und bei der er von einem Wert von 500,00 € pro zu sanierendem
Meter ausgegangen ist. Bei einer Gesamtlänge von 350 Metern kommt man zum
Ergebnis von rd. 180.000,00 €, was in der Spanne des ursprünglichen Haushaltsansatzes
lag.
Bei
der anschließenden Kostenschätzung, die einem Vorentwurf gleichkommt, sind nach
neuen Erkenntnissen und Überprüfung der Hydraulik zur Festlegung der Dimensionierung
Wasserleitungskosten von rd. 70.000,00 € hinzugekommen.
Nach
der nun durchgeführten Kostenberechnung, also dem endgültigen Entwurf, kommt es
zu einer weiteren Kostensteigerung. Nach Auswertung von Detailerkenntnissen
lässt sich diese insbesondere auf den Einsatz von unterschiedlichen Rohrstärken
zurückzuführen.
Nach
der Ausschreibung der Maßnahme werden die Kosten fortgeschrieben. Anhand des
Ausschreibungsergebnisses sind die tatsächlichen Kosten detaillierter zu bestimmen.
Zum Abschluss nach Bauende kommt es dann zur Kostenfeststellung. Die beiden
letztgenannten Phasen sind noch ausstehend.
GR
Trautner präsentiert dem Gemeinderat nun Vorschläge, wie die Maßnahme unter
Berücksichtigung der Kostensteigerung durchgeführt werden kann. Er stellt drei
Alternativen vor.
Alternative 1: Durchführung der Baumaßnahme im Jahr
2013
Hierbei
fallen die gesamten Kosten noch in diesem Haushaltsjahr an.
Vorteile
sind, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel in diesem Jahr noch ausgegeben
werden können, dass das Überflutungsrisiko in der Bahnhofstraße kurzfristig
beseitigt wird, dass es zu keiner Kostensteigerung gegenüber dem Jahr 2014
kommt und dass die Kreditlage derzeit günstig ist.
Nachteile
sind die erheblichen Mehrausgaben gegenüber dem genehmigten Haushalt, der bindend
ist, dass sich das sehr enge Zeitfenster bei der Durchführung sich negativ auf
die Preise und den Bieterkreis auswirken könnte und dass ein Risiko eines vorzeitigen
Wintereinbruchs besteht.
Alternative 2: Durchführung der Baumaßnahme im Jahr
2014
Die
Gesamtkosten fallen erst im Haushaltsjahr 2014 an.
Vorteile
sind, dass es zu keiner zusätzlichen Haushaltsbelastung kommt und Restmittel
auf das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden können, dass es bei einer Ausschreibung
im Winter und einem Baubeginn im Frühjahr möglicherweise zu günstigeren
Angeboten und einem größeren Bieterkreis kommt und dass das Risiko eines Wintereinbruchs
entfällt.
Nachteile
sind, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel im Jahr 2013 nicht ausgegeben
werden können, dass der hydraulische Engpass noch ca. 1 Jahr fortbesteht und
dass man einer möglichen Baupreissteigerung von ca. 2 % ausgesetzt sein könnte.
Alternative 3: Splitten der Maßnahme in
Teilmaßnahmen
Alternative 3.1: Bauende 2013 auf Höhe des Anwesens
Autenried Josef
Hierbei
fallen im Jahr 2013 Kosten für den Kanal von 180.000,00 € an, im Jahr 2014 oder
später Kosten für die Sanierung der Wasserleitung von 73.000,00 € sowie für den
Kanal nochmals 180.000,00 €.
Vorteile
sind, dass die Baumaßnahme sich in etwa mit dem Haushaltsansatz deckt, dass bei
Verkürzung der Maßnahme das Winterrisiko entfällt, dass die provisorische
Überleitung am Bauende kostengünstig und unproblematisch erfolgen kann und dass
die Überflutungsproblematik im Bereich des Anwesens Schmidt durch die ausreichende
Kanalstärke gelöst wird.
Nachteile
sind, dass die Gesamtmaßnahme ca. 10.000,00 € teurer wird, durch die doppelte
Baustelleneinrichtung und Ausschreibung, dass ein vermehrter Aufwand durch späteren
Wasserleitungsbau entsteht und nochmals ca. 25 m im abgeschlossenen Bereich
deshalb aufgegraben werden müssen und dass eine zweimalige Verkehrsregelung zu
Behinderungen führen wird.
Alternative 3.2: Bauende 2013 auf Höhe des Anwesens
Knoll Gerhard
Hierbei
fallen im Jahr 2013 Kosten für den Kanal von 255.000,00 € und für die Sanierung
der Wasserleitung 43.000,00 € an, im Jahr 2014 oder später für den Kanal nochmals
105.000,00 € und für die Wasserleitung nochmals 30.000,00 €.
Vorteile
sind, dass die Mehrkosten mit Mehreinnahmen des Haushalts u. U. realisiert
werden könnten und dass der Wasserleitungszusammenschluss beim Anwesen Knoll
noch 2013 erfolgen kann, so dass eine Notwasserversorgung für den weiteren Kanalbau
entfallen kann.
Nachteile
sind, dass auch hierbei die Kosten für die Gesamtmaßnahme durch die doppelte Baustelleneinrichtung
und Ausschreibung um ca. 10.000,00 € höher sind, dass es zu einem Mehraufwand
für die provisorische Überleitung in Höhe des Felsenkellereingangs König kommt
und dass es ebenfalls zu Behinderungen durch eine zweimalige Verkehrsregelung
kommt.
Der
Gemeinderat diskutiert daraufhin die Alternativen.
Alternative 1 wird vom Gemeinderat auf Grund
der großen Abweichung vom Haushaltsansatz abgelehnt.
Alternative 2 stellt eine Option dar, würde
aber den aktuellen Gemeinderat im Jahr 2014 sowie den künftigen Gemeinderat
finanziell enorm einschränken und Gestaltungsmöglichkeiten nehmen. Zudem steht
im Jahr 2014 die Breitbandversorgung Dürrbrunn an, die ebenfalls realisiert
werden soll. Diese Maßnahme könnte bei Annahme der Alternative 2 nicht mehr
durchgeführt werden.
Die
Splittung der Maßnahme nach Alternative 3.1 oder 3.2 wird als am sinnvollsten
angesehen, wobei auch bei Alternative 3.2 der Haushaltsansatz weit übertroffen
wird.
GR
Eberlein frägt an, ob es technisch möglich ist, die Alternative 3.1 so zu erweitern,
dass der Wasserleitungsbau in diesem Bereich mit abgeschlossen wird und unproblematisch
ein provisorischer Übergang am Bauende geschaffen werden kann. Dies hat den
Vorteil, dass die Maßnahme im unteren Bereich dann komplett abgeschlossen
werden kann und nicht bei weiteren Teilmaßnahmen nochmals 25 m für den Wasserleitungsbau
in diesem Bereich aufgegraben werden müssen.
GR
Trautner bejaht diese Anfrage. Bei der vorgeschlagenen Erweiterung der Alternative
3.1 um den Neubau der Wasserleitung auf ca. 25 m würden im Haushaltsjahr nochmals
zusätzlich ca. 15.000,00 € hinzukommen. Incl. Ingenieurleistungen und Mehrwertsteuer
belaufen sich die Kosten bei dieser Option der Teilmaßnahme auf ca. 220.000,00 €.
Daraufhin
stellt der Vorsitzende den Antrag, über diese Option abzustimmen.
Der
Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, die Kanalsanierung im Sanierungsgebiet
„Störnhofer Berg“ mittels Teilmaßnahmen durchzuführen. Hierbei soll die
Sanierung im Jahre 2013 im unteren Bereich bis Höhe des Anwesens Autenried
Josef komplett incl. Wasserleitungsneubau abgeschlossen werden. Die weiteren
Teilmaßnahmen erfolgen je nach Abschätzung der Haushaltslage im Jahre 2014 oder
auch später. Im Haushaltsjahr 2013 fallen für diese Teilmaßnahme Kosten von
insgesamt 220.000,00 € an. Die Kämmerei erhält den Auftrag, diese Kosten entsprechend
einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0
(GR
Trauter nimmt an der Abstimmung auf Grund persönlicher Beteiligung nicht teil).
Nach
der Abstimmung stellt der Vorsitzende in Aussicht, dass es nach Durchführung
dieser Maßnahme zu einer neuen Gebührenkalkulation kommt und sich die Kanalgebühren
aller Voraussicht nach dementsprechend erhöhen werden.
Dies
dient dem Gemeinderat als Information.