Das für die Durchführung der Kanalsanierung im Bereich „Störnhofer Berg“ beauftragte Ingenieurbüro Trautner, Unterleinleiter hat dem Vorsitzenden auf Grund der neuesten Kostenberechnung neue Zahlen vorgelegt.

Die Kosten weichen nach dieser Berechnung deutlich vom ursprünglichen Haushaltsansatz ab. Im Haushaltsjahr 2013 wurden 140.000,00 € für die Durchführung der Maßnahme eingestellt. Dieser Ansatz wurde bereits um 40.000,00 € auf insgesamt 180.000,00 € erhöht.

Nach der aktuellen Kostenberechnung fallen nun rd. 295.000,00 € für die Kanalsanierungsmaßnahmen und 60.000,00 € für die in diesem Zuge mit durchzuführende Sanierung der Wasserversorgung an. Hinzu kommen noch die Kosten für die Ingenieurleistungen, die an den Preis der Gesamtmaßnahme gekoppelt sind und sich somit ebenfalls um ca. 15.000,00 € auf 35.000,00 € erhöhen sowie die Mehrwertsteuer. Somit ist von einem Gesamtpreis von ca. 465.000,00 € auszugehen, was den Haushaltsansatz um 285.000,00 € übersteigt.

Die Kostenberechnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende gibt vor der Beratung bekannt, dass lt. Kämmerei in diesem Haushaltsjahr mit Mehreinnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer von ca. 200.000,00 € zu rechnen ist. Diese Mittel könnten zur Deckung des Fehlbetrags dienen, jedoch bleibt selbst dann immer noch ein Restbetrag der Gesamtmaßnahme, der nicht gedeckt werden kann. Zudem müssen Mittel zurückbehalten werden, um den geplanten Breitbandausbau in Dürrbrunn finanzieren zu können.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an GR Trautner, der in seiner Eigenschaft als ausführender Ingenieur dem Gemeinderat die Kostenberechnung erläutert und anschließend Lösungsansätze vorschlägt.

Zunächst geht er auf die Stufen der Baukostenermittlung ein. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Er erläutert, dass es sich bei der ersten Kostenannahme lediglich um eine Schätzung handelt, die noch vor der Objektplanung durchgeführt wird und bei der er von einem Wert von 500,00 € pro zu sanierendem Meter ausgegangen ist. Bei einer Gesamtlänge von 350 Metern kommt man zum Ergebnis von rd. 180.000,00 €, was in der Spanne des ursprünglichen Haushaltsansatzes lag.

 

Bei der anschließenden Kostenschätzung, die einem Vorentwurf gleichkommt, sind nach neuen Erkenntnissen und Überprüfung der Hydraulik zur Festlegung der Dimensionierung Wasserleitungskosten von rd. 70.000,00 € hinzugekommen.

 

Nach der nun durchgeführten Kostenberechnung, also dem endgültigen Entwurf, kommt es zu einer weiteren Kostensteigerung. Nach Auswertung von Detailerkenntnissen lässt sich diese insbesondere auf den Einsatz von unterschiedlichen Rohrstärken zurückzuführen.

Nach der Ausschreibung der Maßnahme werden die Kosten fortgeschrieben. Anhand des Ausschreibungsergebnisses sind die tatsächlichen Kosten detaillierter zu bestimmen. Zum Abschluss nach Bauende kommt es dann zur Kostenfeststellung. Die beiden letztgenannten Phasen sind noch ausstehend.

GR Trautner präsentiert dem Gemeinderat nun Vorschläge, wie die Maßnahme unter Berücksichtigung der Kostensteigerung durchgeführt werden kann. Er stellt drei Alternativen vor.

 

Alternative 1: Durchführung der Baumaßnahme im Jahr 2013

Hierbei fallen die gesamten Kosten noch in diesem Haushaltsjahr an.

Vorteile sind, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel in diesem Jahr noch ausgegeben werden können, dass das Überflutungsrisiko in der Bahnhofstraße kurzfristig beseitigt wird, dass es zu keiner Kostensteigerung gegenüber dem Jahr 2014 kommt und dass die Kreditlage derzeit günstig ist. 

Nachteile sind die erheblichen Mehrausgaben gegenüber dem genehmigten Haushalt, der bindend ist, dass sich das sehr enge Zeitfenster bei der Durchführung sich negativ auf die Preise und den Bieterkreis auswirken könnte und dass ein Risiko eines vorzeitigen Wintereinbruchs besteht.

 

Alternative 2: Durchführung der Baumaßnahme im Jahr 2014

Die Gesamtkosten fallen erst im Haushaltsjahr 2014 an.

Vorteile sind, dass es zu keiner zusätzlichen Haushaltsbelastung kommt und Restmittel auf das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden können, dass es bei einer Ausschreibung im Winter und einem Baubeginn im Frühjahr möglicherweise zu günstigeren Angeboten und einem größeren Bieterkreis kommt und dass das Risiko eines Wintereinbruchs entfällt.

Nachteile sind, dass die vorgesehenen Haushaltsmittel im Jahr 2013 nicht ausgegeben werden können, dass der hydraulische Engpass noch ca. 1 Jahr fortbesteht und dass man einer möglichen Baupreissteigerung von ca. 2 % ausgesetzt sein könnte.

 

Alternative 3: Splitten der Maßnahme in Teilmaßnahmen

Alternative 3.1: Bauende 2013 auf Höhe des Anwesens Autenried Josef

Hierbei fallen im Jahr 2013 Kosten für den Kanal von 180.000,00 € an, im Jahr 2014 oder später Kosten für die Sanierung der Wasserleitung von 73.000,00 € sowie für den Kanal nochmals 180.000,00 €.

Vorteile sind, dass die Baumaßnahme sich in etwa mit dem Haushaltsansatz deckt, dass bei Verkürzung der Maßnahme das Winterrisiko entfällt, dass die provisorische Überleitung am Bauende kostengünstig und unproblematisch erfolgen kann und dass die Überflutungsproblematik im Bereich des Anwesens Schmidt durch die ausreichende Kanalstärke gelöst wird.

Nachteile sind, dass die Gesamtmaßnahme ca. 10.000,00 € teurer wird, durch die doppelte Baustelleneinrichtung und Ausschreibung, dass ein vermehrter Aufwand durch späteren Wasserleitungsbau entsteht und nochmals ca. 25 m im abgeschlossenen Bereich deshalb aufgegraben werden müssen und dass eine zweimalige Verkehrsregelung zu Behinderungen führen wird.

 

Alternative 3.2: Bauende 2013 auf Höhe des Anwesens Knoll Gerhard

Hierbei fallen im Jahr 2013 Kosten für den Kanal von 255.000,00 € und für die Sanierung der Wasserleitung 43.000,00 € an, im Jahr 2014 oder später für den Kanal nochmals 105.000,00 € und für die Wasserleitung nochmals 30.000,00 €.

Vorteile sind, dass die Mehrkosten mit Mehreinnahmen des Haushalts u. U. realisiert werden könnten und dass der Wasserleitungszusammenschluss beim Anwesen Knoll noch 2013 erfolgen kann, so dass eine Notwasserversorgung für den weiteren Kanalbau entfallen kann.

Nachteile sind, dass auch hierbei die Kosten für die Gesamtmaßnahme durch die doppelte Baustelleneinrichtung und Ausschreibung um ca. 10.000,00 € höher sind, dass es zu einem Mehraufwand für die provisorische Überleitung in Höhe des Felsenkellereingangs König kommt und dass es ebenfalls zu Behinderungen durch eine zweimalige Verkehrsregelung kommt.

 

Der Gemeinderat diskutiert daraufhin die Alternativen.

 

Alternative 1 wird vom Gemeinderat auf Grund der großen Abweichung vom Haushaltsansatz abgelehnt.

 

Alternative 2 stellt eine Option dar, würde aber den aktuellen Gemeinderat im Jahr 2014 sowie den künftigen Gemeinderat finanziell enorm einschränken und Gestaltungsmöglichkeiten nehmen. Zudem steht im Jahr 2014 die Breitbandversorgung Dürrbrunn an, die ebenfalls realisiert werden soll. Diese Maßnahme könnte bei Annahme der Alternative 2 nicht mehr durchgeführt werden.

 

Die Splittung der Maßnahme nach Alternative 3.1 oder 3.2 wird als am sinnvollsten angesehen, wobei auch bei Alternative 3.2 der Haushaltsansatz weit übertroffen wird.

 

GR Eberlein frägt an, ob es technisch möglich ist, die Alternative 3.1 so zu erweitern, dass der Wasserleitungsbau in diesem Bereich mit abgeschlossen wird und unproblematisch ein provisorischer Übergang am Bauende geschaffen werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die Maßnahme im unteren Bereich dann komplett abgeschlossen werden kann und nicht bei weiteren Teilmaßnahmen nochmals 25 m für den Wasserleitungsbau in diesem Bereich aufgegraben werden müssen.

 

GR Trautner bejaht diese Anfrage. Bei der vorgeschlagenen Erweiterung der Alternative 3.1 um den Neubau der Wasserleitung auf ca. 25 m würden im Haushaltsjahr nochmals zusätzlich ca. 15.000,00 € hinzukommen. Incl. Ingenieurleistungen und Mehrwertsteuer belaufen sich die Kosten bei dieser Option der Teilmaßnahme auf ca. 220.000,00 €.

 

Daraufhin stellt der Vorsitzende den Antrag, über diese Option abzustimmen.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, die Kanalsanierung im Sanierungsgebiet „Störnhofer Berg“ mittels Teilmaßnahmen durchzuführen. Hierbei soll die Sanierung im Jahre 2013 im unteren Bereich bis Höhe des Anwesens Autenried Josef komplett incl. Wasserleitungsneubau abgeschlossen werden. Die weiteren Teilmaßnahmen erfolgen je nach Abschätzung der Haushaltslage im Jahre 2014 oder auch später. Im Haushaltsjahr 2013 fallen für diese Teilmaßnahme Kosten von insgesamt 220.000,00 € an. Die Kämmerei erhält den Auftrag, diese Kosten entsprechend einzuplanen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

(GR Trauter nimmt an der Abstimmung auf Grund persönlicher Beteiligung nicht teil).

 

Nach der Abstimmung stellt der Vorsitzende in Aussicht, dass es nach Durchführung dieser Maßnahme zu einer neuen Gebührenkalkulation kommt und sich die Kanalgebühren aller Voraussicht nach dementsprechend erhöhen werden.

 

Dies dient dem Gemeinderat als Information.