Beschluss: beschlossen

Im Rahmen der Regionalplanung für den Regionalplan Oberfranken-West wurden auch mögliche Standorte für Windenergienutzung untersucht.

 

Nach ausführlicher Erörterung wurden die in der Anlage genannten Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen; teilweise wurden auch geplante Standorte gestrichen.

Der vormals in Rede stehende Standort im Schnittbereich der Gemeinden Eggolsheim, Heiligenstadt und Unterleinleiter ist hier von vornherein nicht enthalten, da die Gemeinderäte von Heiligenstadt und Eggolsheim die Fortführung der Planung abgelehnt hatten.

Trotzdem erhält die Gemeinde Unterleinleiter im Rahmen des ergänzenden Anhörungsverfahrens zur Fortschreibung des Ziels BV 2.5.2 "Windenergie" nunmehr die Möglichkeit, zu den Vorranggebieten für Windkraftanlagen Stellung zu nehmen.

Basis der Ausweisung dieser  Vorranggebiete ist, dass Landschaftsschutzgebiete als hartes Ausschlusskriterium gelten und deshalb im Bereich der Fränk. Schweiz Standorte in Landschaftsschutzgebieten nicht ausgewiesen wurden.

 

Sollte jedoch für eine Region der Wunsch bestehen, auch im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes Windenergieanlagen zuzulassen, so bestünde die Möglichkeit, sog. Zonierungskonzepte zu erstellen. Dies würde bedeuten, dass sich eine gesamte Region oder zumindest ein Landkreis darüber verständigt, einzelne Bereiche eines Landschaftsschutzgebietes für die Nutzung von Windenergie zu öffnen.

Nur unter dieser Voraussetzung wäre es möglich, auch im Bereich der Fränk. Schweiz Windenergiestandorte in Landschaftsschutzgebieten zu ermöglichen.

 

Nach Rücksprache mit dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West würde dies für die Fränk. Schweiz jedoch bedeuten, dass sich die Bürgermeister der Region der Fränk. Schweiz einvernehmlich über einzelne Windenergiestandorte im Bereich des Landschaftsschutzgebietes einigen und für diese ein sog. Zonierungskonzept erstellen.

 

Nach Rücksprache des Vorsitzenden mit den Nachbarbürgermeistern aus Eggolsheim und Heiligenstadt wird von diesen kein weiterer Antrag gestellt, so dass ein Antrag der Gemeinde Unterleinleiter für sich allein keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, der Fortschreibung des Ziels BV 2.5.2 "Windenergie" zuzustimmen und gegen die festgesetzten Vorranggebiete für Windkraftanlagen keine Einwendungen zu erheben.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0