Beschluss: beschlossen

Gemäß Bebauungsplan darf die Gebäudehöhe max. 3,0 m und die Dachneigung max. 10° betragen. Die Nachbarunterschriften fehlen auf den Bauzeichnungen.

Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Den Abweichungen vom Bebauungsplan in Bezug auf Gebäudehöhe und Dachneigung bzw. Dachform wird Befreiung erteilt.

Dem Bauvorhaben wird somit die gemeindliche Zustimmung erteilt.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0