Beschluss: beschlossen

Gemäß Art. 19 Abs. 1 BayFwG i. V. m. § 12 Abs. 2 AVBayFwG sind turnusmäßige Besichtigungen der Freiwilligen Feuerwehren durch den Kreisbrandmeister durchzuführen.

 

Diese vorgeschriebene Besichtigung fand bei der FFW Unterleinleiter am 16.7.2013 statt, bei der FFW Dürrbrunn am 23.4.2013.

 

Die Protokolle der Besichtigungen dienen der Information des Gemeinderates. Beide sind der Anlage beigefügt.

 

Bei beiden Feuerwehren wird die Ausrüstung laut Protokoll grundsätzlich als ausreichend angesehen. Lediglich die Anschaffung eines aufgabengerechten Fahrzeugs wird als dringende Maßnahme empfohlen.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter nimmt die Protokolle zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0