Beschluss: beschlossen

Die Jahresrechnung 2011 und 2012 der Gemeinde Unterleinleiter wurde durch den zuständigen Prüfungsausschuss am 10.9.2013 geprüft. Die Prüfung gab zu keinen wesentlichen Feststellungen Anlass.


Der Gemeinderat nimmt die Niederschrift vom 10.9.2013 zur Kenntnis.

 

Die einzelnen Textziffern werden dem Gemeinderat bekanntgegeben. Beschlüsse sind nicht erforderlich.

 

Das Rechnungsjahr 2011 und 2012 schließt wie folgt ab:

 

Rechnungsjahr 2011:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen):

1.733.046,09 €

Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben):

1.733.046,09 €

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen):

562.621,25 €

Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben):

562.621,25 €

Fehlbetrag

0,00 €

 

Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:

 

Kasseneinnahmereste:

18.867,83 €

Haushaltseinnahmereste:

0,00 €

Haushaltsausgabereste:

0,00 €

 

In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt

193.163,74 €

Überschuss/Rücklagenzuführung

183.585,41 €

 

Rechnungsjahr 2012:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen):

1.755.125,02 €

Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben):

1.755.125,02 €

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen):

703.021,04 €

Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben):

703.021,04 €

Fehlbetrag

0,00 €

 

Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:

 

Kasseneinnahmereste:

16.668,01 €

Haushaltseinnahmereste:

0,00 €

Haushaltsausgabereste:

0,00 €

 

In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt

216.341,79 €

Überschuss/Rücklagenzuführung

137.850,91 €

 

Zu den Anmerkungen Nr. 1 und Nr. 2 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Nr. 1)

Die Schlussrechnung der Fa. DF ING Kanaltechnik wurde vom Ing.-Büro Dahlem geprüft. Der Grund für die Erhöhung kann der Schlussrechnung entnommen werden. Fehlerhafte Rechnungen werden im Rahmen der Prüfung durch das Ing.-Büro berichtigt. Dies kann auch zur Folge haben, dass sich der Betrag –wie in diesem Fall– erhöht.

Nr. 2

Die jährliche Wartung der elektrischen Garagentore ist gesetzlich vorgeschrieben.

 

Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011 und 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Die im Rechnungsjahr 2011 und 2012 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0