Sitzung: 08.10.2013 2013/GR/015
Beschluss: beschlossen
Der Gemeinderat nimmt die Niederschrift vom 10.9.2013 zur Kenntnis.
Die einzelnen Textziffern werden dem Gemeinderat bekanntgegeben. Beschlüsse sind nicht erforderlich.
Das Rechnungsjahr 2011 und 2012 schließt wie folgt ab:
Rechnungsjahr 2011:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
1.733.046,09 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
1.733.046,09 € |
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
562.621,25 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
562.621,25 € |
Fehlbetrag |
0,00 € |
Gesamtsumme der Reste
am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste: |
18.867,83 € |
Haushaltseinnahmereste: |
0,00 € |
Haushaltsausgabereste: |
0,00 € |
In den
Rechnungsergebnissen sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt |
193.163,74 € |
Überschuss/Rücklagenzuführung |
183.585,41 € |
Rechnungsjahr 2012:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
1.755.125,02 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
1.755.125,02 € |
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
703.021,04 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
703.021,04 € |
Fehlbetrag |
0,00 € |
Gesamtsumme der Reste
am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste: |
16.668,01 € |
Haushaltseinnahmereste: |
0,00 € |
Haushaltsausgabereste: |
0,00 € |
In den
Rechnungsergebnissen sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt |
216.341,79 € |
Überschuss/Rücklagenzuführung |
137.850,91 € |
Zu den Anmerkungen Nr. 1 und Nr. 2 wird wie folgt Stellung genommen:
Nr. 1)
Die Schlussrechnung der Fa. DF ING Kanaltechnik wurde vom
Ing.-Büro Dahlem geprüft. Der Grund für die Erhöhung kann der Schlussrechnung
entnommen werden. Fehlerhafte Rechnungen werden im Rahmen der Prüfung durch das
Ing.-Büro berichtigt. Dies kann auch zur Folge haben, dass sich der Betrag –wie
in diesem Fall– erhöht.
Nr. 2
Die jährliche Wartung der elektrischen Garagentore ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung für das
Rechnungsjahr 2011 und 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Die im
Rechnungsjahr 2011 und 2012 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0