Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Sylvia Baumann hat beim Vorsitzenden angefragt, ob eine Zustimmung des Gemeinderats vorstellbar ist, wenn durch bauliche Veränderung die Firstrichtung des Daches des Anwesens um 90 ° von Nord-Ost auf Süd-West gedreht wird. Sie verspricht sich durch diese Maßnahme bei der etwaigen Einrichtung von Photovoltaikanlagen mehr Energieeffizienz.

 

Der Gemeinderat spricht sich gegen eine solche Maßnahme aus, da sich eine geänderte Firstrichtung des Daches nicht in die bauliche Umgebung einfügt.