Sitzung: 21.01.2014 2014/GR/018
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau
Sylvia Baumann hat beim Vorsitzenden angefragt, ob eine Zustimmung des Gemeinderats
vorstellbar ist, wenn durch bauliche Veränderung die Firstrichtung des Daches
des Anwesens um 90 ° von Nord-Ost auf Süd-West gedreht wird. Sie verspricht
sich durch diese Maßnahme bei der etwaigen Einrichtung von Photovoltaikanlagen
mehr Energieeffizienz.
Der
Gemeinderat spricht sich gegen eine solche Maßnahme aus, da sich eine geänderte
Firstrichtung des Daches nicht in die bauliche Umgebung einfügt.