Sitzung: 18.02.2014 2014/GR/019
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der
Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Kanalsanierungsmaßnahmen
im Bereich Störnhofer Berg und Bahnhofstraße in Unterleinleiter.
Er
gibt bekannt, dass die ausführende Fa. Dietz, Weismain den Bau kurzfristig eingestellt
hatte, zunächst mit der Begründung von winterlichen Temperaturen, anschließend
aus dem Grund, dass einige strittige Posten in Teilabrechnungen von der Gemeinde
ohne Klärung nicht gezahlt wurden.
Daraufhin
hatte der Vorsitzende zusammen mit GR Trautner, in seiner Funktion als
beauftragter Ingenieur, ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde, der die
Auffassung bestätigte, dass strittige Posten bis zur Klärung nicht gezahlt
werden müssen und dies auch keine Rechtfertigung darstellt, einen Bau
einzustellen. Er riet der Gemeinde, unter Fristsetzung und Androhung der
Vertragskündigung an die Baufirma heranzutreten und die Weiterführung der
Baumaßnahme einzufordern.
Der
Vorsitzende ist dem Rat des Rechtsanwalts gefolgt. Daraufhin bat der Geschäftsführer
des Bauunternehmens um ein Gespräch, an dem auch GR Trautner in seiner Funktion
als beauftragter Ingenieur teilnahm. Das Gespräch verlief wenig erfolgreich,
obwohl die Baufirma die Zusicherung gab, die Baustelle fertigzustellen.
Inzwischen wurden die Arbeiten auch wieder aufgenommen.
Die
strittigen Punkte konnten jedoch nicht geklärt werden und die Baufirma erwägt,
die Bezahlung nun einzuklagen. Um dies zu verhindern, bestünde die Möglichkeit,
einen überörtlichen Prüfer des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes als Schlichter
zu beauftragen. Eine solche Maßnahme verspricht aber aufgrund der derzeitigen
Lage wenig Erfolg.
Der
Vorsitzende erteilt GR Trautner das Wort. Er schildert dem Gemeinderat in
seiner Eigenschaft als beauftragter Ingenieur in kurzen Worten die Sachlage aus
seiner Sicht. Bei den strittigen Punkten handelt es sich um Verbaumaßnahmen und
Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, die nicht vertragsgemäß durchgeführt
wurden. Hierfür wurden von der Baufirma zu hohe bzw. zusätzliche Kosten
verlangt.
Nach
den Ausführungen von GR Trautner spricht sich der Gemeinderat dafür aus, den
etwaigen Rechtsstreit mit der Baufirma abzuwarten. Die Gemeinde Unterleinleiter
ist hierbei finanziell über die Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Abschließend
gibt der Vorsitzende bekannt, dass alle Teilrechnungen der ausführenden
Baufirma aktuell bezahlt wurden, ausgenommen der strittigen Posten.