Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand der Kanalsanierungsmaßnahmen im Bereich Störnhofer Berg und Bahnhofstraße in Unterleinleiter.

 

Er gibt bekannt, dass die ausführende Fa. Dietz, Weismain den Bau kurzfristig eingestellt hatte, zunächst mit der Begründung von winterlichen Temperaturen, anschließend aus dem Grund, dass einige strittige Posten in Teilabrechnungen von der Gemeinde ohne Klärung nicht gezahlt wurden.

 

Daraufhin hatte der Vorsitzende zusammen mit GR Trautner, in seiner Funktion als beauftragter Ingenieur, ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Gemeinde, der die Auffassung bestätigte, dass strittige Posten bis zur Klärung nicht gezahlt werden müssen und dies auch keine Rechtfertigung darstellt, einen Bau einzustellen. Er riet der Gemeinde, unter Fristsetzung und Androhung der Vertragskündigung an die Baufirma heranzutreten und die Weiterführung der Baumaßnahme einzufordern.

 

Der Vorsitzende ist dem Rat des Rechtsanwalts gefolgt. Daraufhin bat der Geschäftsführer des Bauunternehmens um ein Gespräch, an dem auch GR Trautner in seiner Funktion als beauftragter Ingenieur teilnahm. Das Gespräch verlief wenig erfolgreich, obwohl die Baufirma die Zusicherung gab, die Baustelle fertigzustellen. Inzwischen wurden die Arbeiten auch wieder aufgenommen.

 

Die strittigen Punkte konnten jedoch nicht geklärt werden und die Baufirma erwägt, die Bezahlung nun einzuklagen. Um dies zu verhindern, bestünde die Möglichkeit, einen überörtlichen Prüfer des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes als Schlichter zu beauftragen. Eine solche Maßnahme verspricht aber aufgrund der derzeitigen Lage wenig Erfolg.

 

Der Vorsitzende erteilt GR Trautner das Wort. Er schildert dem Gemeinderat in seiner Eigenschaft als beauftragter Ingenieur in kurzen Worten die Sachlage aus seiner Sicht. Bei den strittigen Punkten handelt es sich um Verbaumaßnahmen und Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung, die nicht vertragsgemäß durchgeführt wurden. Hierfür wurden von der Baufirma zu hohe bzw. zusätzliche Kosten verlangt.

 

Nach den Ausführungen von GR Trautner spricht sich der Gemeinderat dafür aus, den etwaigen Rechtsstreit mit der Baufirma abzuwarten. Die Gemeinde Unterleinleiter ist hierbei finanziell über die Rechtsschutzversicherung gedeckt.

 

Abschließend gibt der Vorsitzende bekannt, dass alle Teilrechnungen der ausführenden Baufirma aktuell bezahlt wurden, ausgenommen der strittigen Posten.