Sitzung: 18.02.2014 2014/GR/019
Beschluss: beschlossen
Trotz Außenbereichslage wird dem Bauvorhaben die gemeindliche Zustimmung erteilt.
Die zu schaffenden Ent- und Versorgungsleitungen sind auf
Kosten des Bauherren fachgerecht herzustellen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0