Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat aus seiner Mitte einen 2. Bürgermeister wählen muss und noch einen weiteren Bürgermeister wählen kann.
Sodann stellt der 1. Bürgermeister fest, dass die weiteren Bürgermeister nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamte) sind. Ein Antrag durch Satzung, die weiteren Bürgermeister als berufsmäßige Bürgermeister zu bestimmen, wird nicht gestellt.

 

Der Gemeinderat beschließt, einen 2. Bürgermeister und einen 3. Bürgermeister zu wählen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Der Vorsitzende erläutert nun, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel zu erfolgen hat und dass es keine verbindlichen Wahlvorschläge gibt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

 

Er stellt außerdem dar, wer zum weiteren Bürgermeister wählbar ist. Wählbar sind alle ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen.

Ferner schlägt der Vorsitzende vor, zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden bilden die anwesenden Mitarbeiter der VG Ebermannstadt, Herr Herlitz und Herr Eppenauer den Wahlausschuss.

Der Gemeinderat erhebt dagegen keine Einwände.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0