Sitzung: 06.05.2014 2014/GR/022
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Gemeinderat aus
seiner Mitte einen 2. Bürgermeister wählen muss und noch einen weiteren Bürgermeister
wählen kann.
Sodann stellt der 1. Bürgermeister fest, dass die weiteren Bürgermeister nach
Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO ehrenamtlich (Ehrenbeamte) sind. Ein Antrag durch
Satzung, die weiteren Bürgermeister als berufsmäßige Bürgermeister zu
bestimmen, wird nicht gestellt.
Der Gemeinderat beschließt, einen 2. Bürgermeister und einen
3. Bürgermeister zu wählen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0
Der Vorsitzende erläutert nun, dass die Wahl in geheimer Abstimmung mit Stimmzettel
zu erfolgen hat und dass es keine verbindlichen Wahlvorschläge gibt. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Er stellt außerdem dar, wer zum weiteren Bürgermeister
wählbar ist. Wählbar sind alle ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, welche
die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen.
Ferner schlägt der Vorsitzende vor, zu seiner Unterstützung bei der
Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden bilden die anwesenden Mitarbeiter der VG Ebermannstadt,
Herr Herlitz und Herr Eppenauer den Wahlausschuss.
Der Gemeinderat erhebt dagegen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0