Sitzung: 06.05.2014 2014/GR/022
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Wahl des 2. Bürgermeisters
Für das Amt des 2. Bürgermeisters wird GR Peter Schmitt vorgeschlagen.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser Wahlvorschlag nicht verbindlich
ist.
Der Vorsitzende lässt nun die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf,
einzeln den Stimmzettel in den Nebenraum des Rathauses auszufüllen und ihn
zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen.
Von den anwesenden 12 Gemeinderatsmitgliedern (einschl. dem 1. Bürgermeister) haben
12 den Stimmzettel abgegeben. Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit
hin überprüft. Es wird festgestellt, dass kein Stimmzettel ungültig ist.
Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf:
GR Peter Schmitt 12 Stimmen
Der Vorsitzende verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass GR Peter
Schmitt die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit
zum 2. Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl
annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Wahl des 3.
Bürgermeisters
Für den 3. Bürgermeister werden die Gemeinderäte Ewald Rascher und
Friedrich Trautner vorgeschlagen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese
Wahlvorschläge nicht verbindlich sind.
Anschließend lässt der Vorsitzende die Stimmzettel austeilen. Er fordert dazu
auf, einzeln den Stimmzettel in den Nebenraum des Rathauses auszufüllen und ihn
zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen.
Von den 12 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern (einschl. dem 1. Bürgermeister) haben
12 den Stimmzettel abgegeben. Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit
hin überprüft. Es wird festgestellt, dass kein Stimmzettel ungültig ist.
Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf:
GR Ewald Rascher 8 Stimmen
GR Friedrich Trautner 4
Stimmen
Der Vorsitzende verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass GR Ewald Rascher
die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 3.
Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte
nimmt die Wahl an.
Vereidigung der weiteren
Bürgermeister
Im Anschluss daran vereidigt der Vorsitzende den neu gewählten 3. Bürgermeister GR Ewald Rascher gemäß Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte („Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“).
Beim 2. Bürgermeister Peter Schmitt wird auf die Vereidigung
verzichtet, da er den Eid bereits im Rahmen der Wahl zum 3. Bürgermeister in
der vorherigen Legislaturperiode abgelegt hatte.