Beschluss: zur Kenntnis genommen

Wahl des 2. Bürgermeisters
Für das Amt des 2. Bürgermeisters wird GR Peter Schmitt vorgeschlagen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dieser Wahlvorschlag nicht verbindlich ist.

Der Vorsitzende lässt nun die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, einzeln den Stimmzettel in den Nebenraum des Rathauses auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen.

Von den anwesenden 12 Gemeinderatsmitgliedern (einschl. dem 1. Bürgermeister) haben 12 den Stimmzettel abgegeben. Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Es wird festgestellt, dass kein Stimmzettel ungültig ist.

Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf:

 

GR Peter Schmitt            12 Stimmen

Der Vorsitzende verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass GR Peter Schmitt die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.


Wahl des 3. Bürgermeisters
Für den 3. Bürgermeister werden die Gemeinderäte Ewald Rascher und Friedrich Trautner vorgeschlagen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Wahlvorschläge nicht verbindlich sind.

Anschließend lässt der Vorsitzende die Stimmzettel austeilen. Er fordert dazu auf, einzeln den Stimmzettel in den Nebenraum des Rathauses auszufüllen und ihn zweifach gefaltet in die Wahlurne zu werfen.

Von den 12 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern (einschl. dem 1. Bürgermeister) haben 12 den Stimmzettel abgegeben. Die Stimmzettel werden geöffnet und auf ihre Gültigkeit hin überprüft. Es wird festgestellt, dass kein Stimmzettel ungültig ist.

Die gültigen Stimmzettel werden nun verlesen. Es entfallen auf:

 

GR Ewald Rascher          8 Stimmen

GR Friedrich Trautner     4 Stimmen

Der Vorsitzende verkündet nun das Wahlergebnis und stellt fest, dass GR Ewald Rascher die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 3. Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.


Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Im Anschluss daran vereidigt der Vorsitzende den neu gewählten 3. Bürgermeister GR Ewald Rascher gemäß Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte („Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“).

 

Beim 2. Bürgermeister Peter Schmitt wird auf die Vereidigung verzichtet, da er den Eid bereits im Rahmen der Wahl zum 3. Bürgermeister in der vorherigen Legislaturperiode abgelegt hatte.