Beschluss: beschlossen

Gemäß Art. 103 der Gemeindeordnung Bayern (GO) können auch Gemeinden unter 5.000 Einwohnern einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Der Gemeinderat bildet den Rechnungsprüfungsausschuss aus seiner Mitte mit mindestens drei, aber höchstens sieben Mitgliedern. Ein Ausschussmitglied wird zum Vorsitzenden bestimmt. Der Bürgermeister kann nicht Vorsitzender sein.

 

Die Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter wird durch den Gemeinderat beschlossen.

 

Es werden folgende Ausschussmitglieder benannt:

Rechnungsprüfungsausschuss:
Mitglied:                                             Stellvertreter:

 

Knoll Uwe (FWG)                                Amon Thomas (FWG)

Rascher Ewald (FWG)                         Ott Alexandra (FWG)

Löw Alexander (NWG)                          Geck Reinhold (NWG)

Schmitt Peter (NWG)                           Geck Josef (NWG)

König Ernst (DWV)                             Trautner Friedrich (DWV)

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

Außerdem wird auf Vorschlag GR Alexander Löw (NWG) als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. Zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird GR Uwe Knoll (FWG) bestimmt.

 

Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses:           Löw Alexander (NWG)

Stellvertreter des Vorsitzenden:                                       Knoll Uwe (FWG)


Abstimmungsergebnis: 12 : 0


Verbandsräte der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt:
Der Vorsitzende informiert, dass bei der bisherigen Einwohnerzahl der 1. Bürgermeister + 2 Mitglieder in die Gemeinschaftsversammlung entsandt werden können.

 

Geregelt ist dies in Art. 6 der VGemO (Verwaltungsgemeinschaftsordnung Bayern). Demnach sind „geborene“ Mitglieder der 1. Bürgermeister und ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend an Einwohnern darf ein weiteres Gemeinderatsmitglied entsandt werden. Unterleinleiter mit derzeit 1.228 Einwohnern kann somit zudem ein „gekorenes“ Mitglied entsenden, insgesamt also drei Mitglieder. Der 1. Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter vertreten. Für die übrigen Mitglieder ist ein Stellvertreter zu bestimmen.

 

Der Vorsitzende informiert weiter, dass bisher die drei Bürgermeister entsandt waren.


Mitglied:                                             Stellvertreter:

 

1. Bgm. Riediger Gerhard (NWG)                   2. Bgm. Schmitt Peter (NWG)

2. Bgm. Schmitt Peter (NWG)              Geck Reinhold (NWG)

3. Bgm. Rascher Ewald (FWG)             Knoll Uwe (FWG)

 

Die Bestellung der Verbandsräte wird durch den Gemeinderat beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0


Schulverbandsausschuss:
Der Vorsitzende informiert, dass beim aktuellen Stand der Schülerzahl von 24 Schülern aus Unterleinleiter nur der 1. Bürgermeister im Schulverbandsausschuss vertreten ist.

 

Geregelt ist dies in Art. 9 Abs. 3 BaySchFG (Bayer. Schulfinanzierungsgesetz). Hiernach ist der 1. Bürgermeister „geborenes“ Mitglied. Erst ab einer Zahl von 50 bis 100 Schülern wird ein zweiter Vertreter entsandt.

Dies gilt dem Gemeinderat zur Kenntnis.