Beschluss: beschlossen

In der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes sind die Voraussetzungen für die Bestellung von Standesbeamten festgelegt. Gemäß § 2 Abs. 3 dieser Verordnung kann eine Verwaltungsgemeinschaft die Bürgermeister ihrer Mitgliedsgemeinden zu Eheschließungsstandesbeamten bestellen. Der Aufgabenbereich von Eheschließungsstandesbeamten beschränkt sich auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften.

 

Eheschließungsstandesbeamte sind befugt, im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden. Die bestellten Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

 

Situation in Ebermannstadt:

Aus Sicht der Verwaltung macht es auf Grund der relativ hohen Anzahl von Trauungen in Ebermannstadt (bis zu 60 pro Jahr) durchaus Sinn, neben dem 1. Bürgermeister auch den 2. Bürgermeister und den 3. Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen. Somit könnte man gerade bei den häufigen Samstagsterminen zeitlich flexibler reagieren.

 

Bisher war lediglich der 1. Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt. Die Möglichkeit, auch die weiteren Bürgermeister zu bestellen, besteht erst seit Änderung der AVPStG (Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz) vom 28.11.2012. Eine etwaige Bestellung durch dieses Gremium ist bereits mit den Bürgermeistern abgesprochen, die allesamt ihr Einverständnis hierzu erklärt haben.

 

In Ebermannstadt sollten zudem feste Samstagstermine festgelegt werden, an denen Trauungen vorgenommen werden. Der Vorplanung und Vorbereitung der vorzunehmenden Eheschließungen ist dies dienlich. Bei der Stadt Forchheim, der Stadt Erlangen aber auch bei vielen umliegenden Gemeinden im Landkreis wird diese Praxis bereits längerer Zeit angewandt.

 

Es wird vorgeschlagen, folgende Samstagstermine in Ebermannstadt bis Ende 2015 als mögliche Trauungstermine festzulegen:

 

28.06.2014

19.07.2014

26.07.2014

16.08.2014

13.09.2014

17.10.2014

15.11.2014

13.12.2014

17.01.2015

14.02.2015

14.03.2015

18.04.2015

16.05.2015

13.06.2015

11.07.2015

25.07.2015

19.09.2015

17.10.2015

14.11.2015

12.12.2015

 

Aus dringenden dienstlichen oder personellen Gründen muss es der Verwaltung aber auch in Zukunft freistehen, einzelne der festgelegten Termine zu verschieben oder abzusagen.

 

 

Situation in Unterleinleiter:

In Unterleinleiter ist es ausreichend, den ersten Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen. Die Anzahl der Trauungen liegt im Schnitt bei ca. 3 - 5 pro Jahr. Bei der derzeitigen Anzahl der Anfragen ist es auch nicht notwendig, feste Termine zur Vorplanung vorzugeben.

 

Weitere Standesbeamte:

Neben den zu bestellenden Eheschließungsstandesbeamten sind bei der VG Ebermannstadt derzeit zudem noch weitere drei Standesbeamte beschäftigt, die Trauungen vornehmen können.

 

Die VG-Versammlung beschließt, für den Standesamtsbereich der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt die 1. Bürgermeisterin von Ebermannstadt Christiane Meyer, den 1. Bürgermeister von Unterleinleiter Gerhard Riediger sowie den 2. Bürgermeister von Ebermannstadt Sebastian Götz und den 3. Bürgermeister Rainer Schmeußer zu Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0

 

Zudem legt die VG-Versammlung die von Verwaltung vorgeschlagenen Termine für Samstagstrauungen fest, wobei auf den Termin 15.08.2015 verzichtet wird, da es sich um einen Feiertag handelt. Hierbei steht es der Verwaltung frei, aus dringenden dienstlichen oder personellen Gründen einzelne Termine ggf. zu verschieben oder abzusagen.

 

Abstimmungsergebnis: 11 : 0