Beschluss: beschlossen

Die Vorsitzende informiert, dass unter § 7 Abs. 2 Nr. 2 letzter Teilsatz die Wertgrenze von 1.000,00 € auf 10.000,00 € geändert werden sollte, da dies bereits seit 2002 versehentlich in die Geschäftsordnung aufgenommen wurde.

 

Dementsprechend beschließt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft, die vorliegende Geschäftsordnung mit der Änderung zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 a) letzter Teilsatz "im übrigen bis zu einem Betrag von 10.000,00 € im Einzelfall" für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft zu erlassen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0