Sitzung: 10.11.2014 2014/SVA/021
Beschluss: beschlossen
Bezüglich der Feststellung im Bereich der Musikschule wird darauf
verwiesen, dass im Rahmen der Rechnungsprüfung kostenreduzierende Maßnahmen
geprüft werden.
Die
Notwendigkeit der Musikschule Ebermannstadt ist unumstritten. Es wird aber
festgestellt, dass aufgrund der Musikschüler, die nicht aus den
Mitgliedsgemeinden stammen, die Kostenverteilung des ungedeckten Bedarfs nicht
gerecht ist. Es wird daher angeregt, einen entsprechenden Zuschussantrag beim
Freistaat Bayern und beim Landkreis Forchheim zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0