Beschluss: beschlossen

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 wird von der Verwaltung vorgelegt. Gegenüber dem Haushaltsplan 2014 ergeben sich folgende Änderungen:

 

1.    Schülerzahlen
Grund- und Mittelschule
Die Gesamtschülerzahl vermindert sich von bisher 554 (Stichtag: 1.10.2013) auf 551 Schüler. Der Umlage sind 523 Schüler (Vorjahr: 526 Schüler) zuzurechnen.

Bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ändern sich die Schülerzahlen wie folgt:

Stadt Ebermannstadt:       
Schülerzahl 1.10.2013:        336
Schülerzahl 1.10.2014:        339
Mehrung:                                3

Marktgemeinde Heiligenstadt:
Schülerzahl 1.10.2013:        55
Schülerzahl 1.10.2014:        58
Mehrung:                               3

Marktgemeinde Wiesenttal:
Schülerzahl 1.10.2013:        41
Schülerzahl 1.10.2014:         38
Minderung:                             3

Marktgemeinde Pretzfeld:
Schülerzahl 1.10.2013:        44
Schülerzahl 1.10.2014:        40
Minderung:                             4

Gemeinde Unterleinleiter:
Schülerzahl 1.10.2013:        24
Schülerzahl 1.10.2014:        21
Minderung:                             3

Stadt Waischenfeld:
Schülerzahl 1.10.2013:        26
Schülerzahl 1.10.2014:        27
Mehrung:                               1

Schülerzahl für Umlage:
Stand 1.10.2013:                 526
Stand 1.10.2014:                 523
Minderung:                              3

Musikschule
Die Gesamtschülerzahl beträgt lt. Stichtag 20.10.2014 599 Schüler. Eine Umlage wird seit 2012 nicht mehr erhoben.

2.    Verwaltungsumlagen
Seit 2010 werden drei Verwaltungsumlagen festgesetzt. Es sind dies:

a)     allgemeine Verwaltungsumlage (Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule)

b)     Umlage für Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2900)

c)     Umlage für Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991).

 

Dies wurde bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2010 festgelegt.

 

Die einzelnen Verwaltungsumlagen entwickeln sich wie folgt:

a)     allgemeine Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule
Die Verwaltungsumlage erhöht sich um 548.400,00 € von bisher 1.320.000,00 € (2014) auf 1.868.400,00 €.

Die Erhöhung der Verwaltungsumlage beruht u. a. auf folgenden Tatsachen:

1.    Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsleistungen von 515.700,00 €(Hinweis Kommunaler Prüfungsverband im Rahmen der Prüfung 2010-2013).

2.    Personalkosten, Tariferhöhung um 2.4 % ab 01.03.2015

3.    Erhöhung Ansatz Gebäudeunterhalt 0.2100.5000

 

b)     Verwaltungsumlage Mittagsbetreuung
Die Verwaltungsumlage für die Mittagsbetreuung erhöht sich von bisher 24.400,00 € (2014) auf 40.100,00 €.

Die Mehrung der Umlage ergibt sich aus der Tatsache, dass im Schuljahr 2014/2015 1 Gruppe mehr zu betreuen ist (2014 7 Gruppen – 2013 6 Gruppen) und somit mehr Personalkosten notwendig sind. Die Betreuungsgebühr wurde ab dem Schuljahr 2014/2015 um monatlich 3,00 € erhöht.

Der Betrag von 40.100,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten Schüler in der Mittagsbetreuung umgelegt.

c)     Umlage für die Ganztagsbetreuung
Die Umlage für die Ganztagsbetreuung vermindert sich von bisher 42.400,00 € (2014) auf 39.300,00 €. Es werden im Schuljahr 2014/15 39 Kinder betreut (Vorjahr: 35)

Die Senkung der Umlage ergibt sich aus dem geringeren Personalkostenanteil im Schülerzentrum für die Ganztagsbetreuung.

Der Betrag von 39.300,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten Schüler in der Ganztagsbetreuung umgelegt.

3.     Investitionsumlage
Die Investitionsumlage vermindert sich gegenüber 2014 um 525.000,00 € auf 62.000,00 €.

Die deutliche Verminderung ist bedingt durch die Tatsache, dass die ordentliche Tilgung durch die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt gedeckt ist.


4.     Schuldenstand und Kreditaufnahme

a)     Schuldenstand
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2014:          9.809.595,52 € (einschl. Kassenkredit in Höhe von 350.000,00 €).

b)     Kreditaufnahme
Für den Ausgleich der Soll-Fehlbeträge ist die Aufnahme eines Darlehens notwendig. Der Soll-Fehlbetrag 2012 betrug 137.437,95 €, damit für 2014 keine Darlehensaufnahme notwendig war und die Investitionsumlage gesenkt werden kann, wurde mit den ehem. Vorsitzenden, Herrn Kraus, vereinbart, den Soll-Fehlbetrag in 3 Raten im Zeitraum 2014 – 2016 zu decken. Diese Vorgehensweise wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung beanstandet. Der Restbetrag von 91.637,95 € ist daher im Haushalt 2015 zur Deckung zu veranschlagen. Zusätzlich ist der Soll-Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 in Höhe von 243.513,78 € zur Deckung zu veranschlagen. Der Soll-Fehlbetrag entstand, da die veranschlagte Darlehensaufnahme im Jahr 2013 in Höhe von 293.500,00 € nicht aufgenommen wurde, sondern mit zinsgünstigeren Kassenkrediten überbrückt wurde. Die Zinseinsparung betrug ca. 4.000,00 €.

Für das Haushaltjahr 2015 ist daher eine Darlehensaufnahme von 335.200,00 € veranschlagt.

5.    Musikschule Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 2922

Zur Reduzierung des Defizits wurde zum Schuljahr 2013/2014 die Musikschulgebühr einheitlich um 10 % erhöht. Bei Musikschülern, die nicht dem Schulverband angehören, wurde die Gebühr neben den 10 % zusätzlich um 20 % erhöht. Dies hat zur Folge, dass es ab 2013/2014 wieder zwei Gebührenkategorien gibt, einen Gebührensatz für Musikschüler aus dem Bereich des Schulverbandes und einen Gebührensatz für auswärtige Musikschüler. Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung wird aktuell geprüft, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Senkung des Defizites führen könnten.

6.    Hallenbad Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 5700

Seit 2013 bietet die Schwimmschule Seybold außerhalb der Schulzeiten Kurse im Hallenbad Ebermannstadt an. Dies führt dazu, dass sich die Einnahmen erhöht haben. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten für die Allgemeinheit reduziert. Auf Grund dieser Reduzierung konnte die Personalkosten für die Schwimmaufsicht deutlich gesenkt werden. In den Öffnungszeiten für die Allgemeinheit wird die Aufsicht ebenfalls von der Schwimmschule übernommen. Das Personal von den Stadtwerken Ebermannstadt, die bisher die Aufsicht im Hallenbad ausübten, wird nicht mehr benötigt. Der Kostenaufwand pro Stunde für die Aufsicht durch die Schwimmschule ist im Vergleich zu den Stadtwerken Ebermannstadt deutlich gesunken.

 

1.    Der Schulverbandsausschuss beschließt die auf Grund des Investitionsprogramms aufgestellte Finanzplanung für die Jahre 2014 - 2018.

2.    Der Schulverbandsausschuss beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung für 2015 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.

 

Der Haushaltsplan 2015 ist genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung ist nach der Genehmigung durch das Landratsamt Forchheim im Amtsblatt des Landkreises Forchheim sowie im Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt und der Stadt Waischenfeld zu veröffentlichen.


Abstimmungsergebnis: 10 : 0