Sitzung: 10.11.2014 2014/SVA/021
Beschluss: beschlossen
1.
Schülerzahlen
Grund- und Mittelschule
Die Gesamtschülerzahl vermindert sich von bisher 554 (Stichtag: 1.10.2013) auf
551 Schüler. Der Umlage sind 523 Schüler (Vorjahr: 526 Schüler) zuzurechnen.
Bei den einzelnen Mitgliedsgemeinden ändern sich die Schülerzahlen wie folgt:
Stadt Ebermannstadt:
Schülerzahl 1.10.2013: 336
Schülerzahl 1.10.2014: 339
Mehrung: 3
Marktgemeinde Heiligenstadt:
Schülerzahl 1.10.2013: 55
Schülerzahl 1.10.2014: 58
Mehrung: 3
Marktgemeinde Wiesenttal:
Schülerzahl 1.10.2013: 41
Schülerzahl 1.10.2014: 38
Minderung: 3
Marktgemeinde Pretzfeld:
Schülerzahl 1.10.2013: 44
Schülerzahl 1.10.2014: 40
Minderung: 4
Gemeinde Unterleinleiter:
Schülerzahl 1.10.2013: 24
Schülerzahl 1.10.2014: 21
Minderung: 3
Stadt Waischenfeld:
Schülerzahl 1.10.2013: 26
Schülerzahl 1.10.2014: 27
Mehrung: 1
Schülerzahl für Umlage:
Stand 1.10.2013: 526
Stand 1.10.2014: 523
Minderung: 3
Musikschule
Die Gesamtschülerzahl beträgt lt. Stichtag 20.10.2014 599 Schüler. Eine Umlage
wird seit 2012 nicht mehr erhoben.
2.
Verwaltungsumlagen
Seit 2010 werden
drei Verwaltungsumlagen festgesetzt. Es sind dies:
a) allgemeine Verwaltungsumlage
(Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule)
b) Umlage für
Mittagsbetreuung (Unterabschnitt 2900)
c) Umlage für
Ganztagsbetreuung (Unterabschnitt 2991).
Dies wurde bei der Verabschiedung des
Haushaltsplanes 2010 festgelegt.
Die einzelnen
Verwaltungsumlagen entwickeln sich wie folgt:
a)
allgemeine
Schulverbandsumlage für Grund- und Mittelschule
Die
Verwaltungsumlage erhöht sich um 548.400,00 € von bisher 1.320.000,00 € (2014)
auf 1.868.400,00 €.
Die Erhöhung der Verwaltungsumlage beruht u. a. auf folgenden Tatsachen:
1. Zuführungsbetrag
zum Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsleistungen von 515.700,00 €(Hinweis
Kommunaler Prüfungsverband im Rahmen der Prüfung 2010-2013).
2. Personalkosten,
Tariferhöhung um 2.4 % ab 01.03.2015
3. Erhöhung Ansatz
Gebäudeunterhalt 0.2100.5000
b)
Verwaltungsumlage
Mittagsbetreuung
Die Verwaltungsumlage für die Mittagsbetreuung erhöht sich von bisher 24.400,00
€ (2014) auf 40.100,00 €.
Die Mehrung der Umlage ergibt sich aus der Tatsache, dass im Schuljahr
2014/2015 1 Gruppe mehr zu betreuen ist (2014 7 Gruppen – 2013 6 Gruppen) und
somit mehr Personalkosten notwendig sind. Die Betreuungsgebühr wurde ab dem
Schuljahr 2014/2015 um monatlich 3,00 € erhöht.
Der Betrag von 40.100,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten
Schüler in der Mittagsbetreuung umgelegt.
c)
Umlage für die
Ganztagsbetreuung
Die Umlage für die Ganztagsbetreuung vermindert sich von bisher 42.400,00 €
(2014) auf 39.300,00 €. Es werden im Schuljahr 2014/15 39 Kinder betreut
(Vorjahr: 35)
Die Senkung der Umlage ergibt sich aus dem geringeren Personalkostenanteil im
Schülerzentrum für die Ganztagsbetreuung.
Der Betrag von 39.300,00 € wird auf die Gemeinden nach der Anzahl der betreuten
Schüler in der Ganztagsbetreuung umgelegt.
3.
Investitionsumlage
Die
Investitionsumlage vermindert sich gegenüber 2014 um 525.000,00 € auf 62.000,00
€.
Die deutliche Verminderung ist bedingt durch die Tatsache, dass die ordentliche
Tilgung durch die Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt gedeckt ist.
4.
Schuldenstand und
Kreditaufnahme
a)
Schuldenstand
Der Schuldenstand
beträgt zum 31.12.2014: 9.809.595,52
€ (einschl. Kassenkredit in Höhe von 350.000,00 €).
b)
Kreditaufnahme
Für den Ausgleich
der Soll-Fehlbeträge ist die Aufnahme eines Darlehens notwendig. Der
Soll-Fehlbetrag 2012 betrug 137.437,95 €, damit für 2014 keine
Darlehensaufnahme notwendig war und die Investitionsumlage gesenkt werden kann,
wurde mit den ehem. Vorsitzenden, Herrn Kraus, vereinbart, den Soll-Fehlbetrag
in 3 Raten im Zeitraum 2014 – 2016 zu decken. Diese Vorgehensweise wurde im
Rahmen der überörtlichen Prüfung beanstandet. Der Restbetrag von 91.637,95 €
ist daher im Haushalt 2015 zur Deckung zu veranschlagen. Zusätzlich ist der
Soll-Fehlbetrag aus dem Jahr 2013 in Höhe von 243.513,78 € zur Deckung zu
veranschlagen. Der Soll-Fehlbetrag entstand, da die veranschlagte
Darlehensaufnahme im Jahr 2013 in Höhe von 293.500,00 € nicht aufgenommen
wurde, sondern mit zinsgünstigeren Kassenkrediten überbrückt wurde. Die
Zinseinsparung betrug ca. 4.000,00 €.
Für das Haushaltjahr 2015 ist daher eine Darlehensaufnahme von 335.200,00 €
veranschlagt.
5.
Musikschule
Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 2922
Zur Reduzierung
des Defizits wurde zum Schuljahr 2013/2014 die Musikschulgebühr einheitlich um
10 % erhöht. Bei Musikschülern, die nicht dem Schulverband angehören, wurde die
Gebühr neben den 10 % zusätzlich um 20 % erhöht. Dies hat zur Folge, dass es ab
2013/2014 wieder zwei Gebührenkategorien gibt, einen Gebührensatz für
Musikschüler aus dem Bereich des Schulverbandes und einen Gebührensatz für
auswärtige Musikschüler. Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung wird aktuell
geprüft, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Senkung des Defizites führen könnten.
6.
Hallenbad
Ebermannstadt - Ansatz Unterabschnitt 5700
Seit 2013 bietet die Schwimmschule Seybold
außerhalb der Schulzeiten Kurse im Hallenbad Ebermannstadt an. Dies führt dazu,
dass sich die Einnahmen erhöht haben. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten für
die Allgemeinheit reduziert. Auf Grund dieser Reduzierung konnte die
Personalkosten für die Schwimmaufsicht deutlich gesenkt werden. In den
Öffnungszeiten für die Allgemeinheit wird die Aufsicht ebenfalls von der
Schwimmschule übernommen. Das Personal von den Stadtwerken Ebermannstadt, die
bisher die Aufsicht im Hallenbad ausübten, wird nicht mehr benötigt. Der
Kostenaufwand pro Stunde für die Aufsicht durch die Schwimmschule ist im
Vergleich zu den Stadtwerken Ebermannstadt deutlich gesunken.
2. Der
Schulverbandsausschuss beschließt, die nachfolgende Haushaltssatzung für 2015
zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen
sowie Deckungsvermerken aufzustellen.
Der Haushaltsplan
2015 ist genehmigungspflichtig. Die Haushaltssatzung ist nach der Genehmigung
durch das Landratsamt Forchheim im Amtsblatt des Landkreises Forchheim sowie im
Mitteilungsblatt des Marktes Heiligenstadt und der Stadt Waischenfeld zu
veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0