Sitzung: 13.11.2014 2014/GR/029
Beschluss: beschlossen
Mit Schreiben vom 14.10.2014 hat das
Wasserwirtschaftsamt Kronach dem Landratsamt Forchheim, Dienststelle
Ebermannstadt und diese wiederum mit Schreiben vom 23.10.2014 der Gemeinde
Unterleinleiter mitgeteilt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das
Einleiten von Niederschlagswasser in den Dürrbach bei Fl.Nr. 1382 Gem.
Dürrbrunn seit fast 20 Jahren abgelaufen ist. Für die Neuerteilung dieser Erlaubnis
sind neue Planunterlagen, insbesondere die hydraulischen Berechnungen und Nachweise
nach DWA vorzulegen.
Der
Vorsitzende erteilt Gemeinderat Trautner das Wort, der in seiner Eigenschaft
als sachkundiger Ingenieur dem Gemeinderat das notwendige Vorgehen erläutert.
Er regt zudem an, vor den durchzuführenden Berechnungen den aktuellen Stand der
Einleitesituation im betroffenen Bereich feststellen zu lassen. Dies geht über
die vom Landratsamt Forchheim geforderten Nachweise hinaus, allerdings ist dies
unumgänglich um eine fachgerechte der aktuellen Situation angepasste Berechnung
durchführen zu können.
Der Vorsitzende spricht sich dafür
aus, die erforderlichen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro des
Gemeinderates Trautner zu vergeben, da Gemeinderat Trautner in seiner
Eigenschaft als örtlicher Ingenieur mit dem Untergrund in der Gemeinde Unterleinleiter
vertraut ist, er im Gemeindebereich schon viele Maßnahmen erfolgreich durchgeführt
hat und seine Kenntnisse auch bei den geforderten Untersuchungen dahingehend
einsetzen könnte. Die Kosten für die Untersuchungen liegen lt. Vorsitzendem bei
etwa 3.000,00 €.
Daraufhin beschließt der Gemeinderat,
das Ingenieurbüro Trautner, Unterleinleiter mit einer Überprüfung der Forderung
des Landratsamtes Forchheim für die Neuerteilung der Erlaubnis zum Einleiten
von Niederschlagswasser in den Dürrbach zu betrauen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
(GR Trautner
nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)