Beschluss: beschlossen

Mit Schreiben vom 14.10.2014 hat das Wasserwirtschaftsamt Kronach dem Landratsamt Forchheim, Dienststelle Ebermannstadt und diese wiederum mit Schreiben vom 23.10.2014 der Gemeinde Unterleinleiter mitgeteilt, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser in den Dürrbach bei Fl.Nr. 1382 Gem. Dürrbrunn seit fast 20 Jahren abgelaufen ist. Für die Neuerteilung dieser Erlaubnis sind neue Planunterlagen, insbesondere die hydraulischen Berechnungen und Nachweise nach DWA vorzulegen.

 

Der Vorsitzende erteilt Gemeinderat Trautner das Wort, der in seiner Eigenschaft als sachkundiger Ingenieur dem Gemeinderat das notwendige Vorgehen erläutert. Er regt zudem an, vor den durchzuführenden Berechnungen den aktuellen Stand der Einleitesituation im betroffenen Bereich feststellen zu lassen. Dies geht über die vom Landratsamt Forchheim geforderten Nachweise hinaus, allerdings ist dies unumgänglich um eine fachgerechte der aktuellen Situation angepasste Berechnung durchführen zu können.

 

Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, die erforderlichen Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro des Gemeinderates Trautner zu vergeben, da Gemeinderat Trautner in seiner Eigenschaft als örtlicher Ingenieur mit dem Untergrund in der Gemeinde Unterleinleiter vertraut ist, er im Gemeindebereich schon viele Maßnahmen erfolgreich durchgeführt hat und seine Kenntnisse auch bei den geforderten Untersuchungen dahingehend einsetzen könnte. Die Kosten für die Untersuchungen liegen lt. Vorsitzendem bei etwa 3.000,00 €.

 

Daraufhin beschließt der Gemeinderat, das Ingenieurbüro Trautner, Unterleinleiter mit einer Überprüfung der Forderung des Landratsamtes Forchheim für die Neuerteilung der Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser in den Dürrbach zu betrauen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0

(GR Trautner nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)