Beschluss: beschlossen

Im Rahmen der Begehung von Teilen des Gemeindegebietes Unterleinleiter durch den Gemeinderat am 30.09.2014 wurde festgestellt, dass der Schulhof der Grundschule Unterleinleiter sanierungsbedürftig ist.

 

Um wieder einen akzeptablen Zustand herzustellen, muss der Belag auf einer Fläche von ca. 240 m² saniert werden. Durch teilweise Absenken und Aufplatzen des Oberflächenbelags haben sich Stolperfallen für Schulkinder und die weiteren Nutzer gebildet.

 

Für die Sanierung stehen zwei Optionen zur Wahl. Entweder man lässt den Schulhof asphaltieren oder pflastern. Ggf. könnten bei Interesse und je nach Möglichkeit auch die Schuleltern bei Ausführung der Arbeiten diverse Eigenleistung mit einbringen. Dies muss noch geprüft werden.

 

Ein vom Vorsitzendes bereits eingeholtes Angebot für Pflasterarbeiten hat ergeben, dass die Kosten für Pflasterarbeiten bei ca. 15.000,00 € liegen. Bei entsprechender Eigenleistung verringert sich der Preis.

 

Die Kosten für ein etwaiges Asphaltieren des Schulhofes dürften lt. Auskunft des Bauamtes der Stadt Ebermannstadt bei der zu sanierenden Fläche unter den Kosten der Pflasterarbeiten liegen.

 

Der Gemeinderat diskutiert über die möglichen Optionen. Hierbei gibt Gemeinderat Trautner zu bedenken, dass es schwer sein dürfte, bei der relativ geringen zu sanierenden Fläche ein rentables Angebot einer Fachfirma einholen zu können. Ggf. könnten die Arbeiten mit anderen zu vergebenden Arbeiten in der Gemeinde verknüpft werden, oder auch der Bauhof könnte unterstützend eingesetzt werden.

 

3. Bürgermeister Rascher knüpft an die Argumentation an und spricht sich dafür aus, in jedem Falle alle Optionen der Eigenleistung durch den Bauhof prüfen zu lassen, um einer Kostenminderung beizutragen. Dies unabhängig von der Art der auszuführenden Arbeiten.

 

Nach weiterer Diskussion beschließt der Gemeinderat, den Schulhof der Grundschule Unterleinleiter zu sanieren. Der Schulhof wird gepflastert, die Arbeiten an eine Fachfirma vergeben. Alle Eigenleistungsoptionen sind hierbei zu prüfen. Zum vorhandenen Angebot sind weitere Angebote einzuholen. Der Kämmerer wird angewiesen, die nach der Angebotsauswahl festgelegte Sanierungssumme in den Haushalt 2015 einzustellen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 1