Sitzung: 13.11.2014 2014/GR/029
Beschluss: beschlossen
Im Rahmen der Begehung von Teilen des
Gemeindegebietes Unterleinleiter durch den Gemeinderat am 30.09.2014 wurde
festgestellt, dass der Schulhof der Grundschule Unterleinleiter
sanierungsbedürftig ist.
Um wieder einen akzeptablen Zustand
herzustellen, muss der Belag auf einer Fläche von ca. 240 m² saniert werden.
Durch teilweise Absenken und Aufplatzen des Oberflächenbelags haben sich
Stolperfallen für Schulkinder und die weiteren Nutzer gebildet.
Für die Sanierung stehen zwei Optionen
zur Wahl. Entweder man lässt den Schulhof asphaltieren oder pflastern. Ggf.
könnten bei Interesse und je nach Möglichkeit auch die Schuleltern bei
Ausführung der Arbeiten diverse Eigenleistung mit einbringen. Dies muss noch
geprüft werden.
Ein vom Vorsitzendes bereits
eingeholtes Angebot für Pflasterarbeiten hat ergeben, dass die Kosten für
Pflasterarbeiten bei ca. 15.000,00 € liegen. Bei entsprechender Eigenleistung
verringert sich der Preis.
Die Kosten für ein etwaiges Asphaltieren
des Schulhofes dürften lt. Auskunft des Bauamtes der Stadt Ebermannstadt bei
der zu sanierenden Fläche unter den Kosten der Pflasterarbeiten liegen.
Der Gemeinderat diskutiert über die
möglichen Optionen. Hierbei gibt Gemeinderat Trautner zu bedenken, dass es
schwer sein dürfte, bei der relativ geringen zu sanierenden Fläche ein
rentables Angebot einer Fachfirma einholen zu können. Ggf. könnten die Arbeiten
mit anderen zu vergebenden Arbeiten in der Gemeinde verknüpft werden, oder auch
der Bauhof könnte unterstützend eingesetzt werden.
3. Bürgermeister Rascher knüpft an die
Argumentation an und spricht sich dafür aus, in jedem Falle alle Optionen der
Eigenleistung durch den Bauhof prüfen zu lassen, um einer Kostenminderung
beizutragen. Dies unabhängig von der Art der auszuführenden Arbeiten.
Nach weiterer Diskussion beschließt
der Gemeinderat, den Schulhof der Grundschule Unterleinleiter zu sanieren. Der
Schulhof wird gepflastert, die Arbeiten an eine Fachfirma vergeben. Alle
Eigenleistungsoptionen sind hierbei zu prüfen. Zum vorhandenen Angebot sind
weitere Angebote einzuholen. Der Kämmerer wird angewiesen, die nach der
Angebotsauswahl festgelegte Sanierungssumme in den Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1