Beschluss: beschlossen

Im Rahmen der Begehung von Teilen des Gemeindegebiets Unterleinleiter durch den Gemeinderat am 30.09.2014 wurde festgestellt, dass der Straßenbelag in hinteren Bereich des Birkenwegs in Unterleinleiter sanierungsbedürftig ist. Der hangseitige Teil der Straße hat sich gesenkt und droht abzurutschen.

 

Die Sanierungsarbeiten könnten durch den gemeindlichen Bauhof oder eine Fachfirma durchgeführt werden.

 

Wird nur ein Teilstück des Birkenweges durch den gemeindlichen Bauhof oder einer Fachfirma saniert, ist dies eine Sanierungsleistung im Rahmen des Straßenunterhalts. Die Mittel hierfür sind in den Haushalt 2015 einzustellen. Eine Umlage der Kosten auf die Anlieger auf Grund der in der Gemeinde Unterleinleiter existierenden Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt nicht.

 

Wird dagegen eine umfassende Sanierung des Birkenweges durchgeführt, die einen Teilbereich von mehr als ¼ der Gesamtlänge des Birkenwerges umfasst, sind die entstehenden Kosten im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung an die anliegenden Eigentümer umzulegen.

 

Die genauen Kosten für diese Maßnahme sind von der Verwaltung zu ermitteln, entsprechende Angebote sind daher einzuholen. Ist dies erfolgt, soll den Gemeinderat in einer der kommenden Sitzungen eine entsprechende Kostenberechnung vorgelegt werden, aus der auch die anfallenden Beiträge für die Anlieger ersichtlich sind. Generell liegt der Gemeindeanteil beim Ausbau von Anliegerstraßen bei 20%, die Anwohner haben demnach 80% der Gesamtkosten zu tragen. Dies erfolgt ebenfalls nur, wenn über ¼ des gesamten Straßenzugs saniert wird.

 

Es ist zu entscheiden, ob die Sanierung einen Ausbau oder einer Unterhaltsmaßnahme gleich kommt.

 

Da der zu sanierende Bereich wohl unter ¼ der Gesamtlänge des Birkenwegs liegt und die Maßnahme eher Reparaturarbeiten gleich kommt, sieht der Gemeinderat die vorzunehmende Sanierung im Bereich einer Unterhaltsmaßnahme angesiedelt.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, den Birkenweg im Rahmen des Straßenunterhalts durch den gemeindlichen Bauhofs sanieren zu lassen. Die Kosten sind entsprechend in den Haushalt 2015 einzustellen.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0