Sitzung: 13.11.2014 2014/GR/029
Beschluss: beschlossen
Die
Sanierungsarbeiten könnten durch den gemeindlichen Bauhof oder eine Fachfirma
durchgeführt werden.
Wird
nur ein Teilstück des Birkenweges durch den gemeindlichen Bauhof oder einer
Fachfirma saniert, ist dies eine Sanierungsleistung im Rahmen des Straßenunterhalts.
Die Mittel hierfür sind in den Haushalt 2015 einzustellen. Eine Umlage der
Kosten auf die Anlieger auf Grund der in der Gemeinde Unterleinleiter
existierenden Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt nicht.
Wird
dagegen eine umfassende Sanierung des Birkenweges durchgeführt, die einen
Teilbereich von mehr als ¼ der Gesamtlänge des Birkenwerges umfasst, sind die
entstehenden Kosten im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung an die
anliegenden Eigentümer umzulegen.
Die
genauen Kosten für diese Maßnahme sind von der Verwaltung zu ermitteln, entsprechende
Angebote sind daher einzuholen. Ist dies erfolgt, soll den Gemeinderat in einer
der kommenden Sitzungen eine entsprechende Kostenberechnung vorgelegt werden,
aus der auch die anfallenden Beiträge für die Anlieger ersichtlich sind.
Generell liegt der Gemeindeanteil beim Ausbau von Anliegerstraßen bei 20%, die
Anwohner haben demnach 80% der Gesamtkosten zu tragen. Dies erfolgt ebenfalls
nur, wenn über ¼ des gesamten Straßenzugs saniert wird.
Es
ist zu entscheiden, ob die Sanierung einen Ausbau oder einer Unterhaltsmaßnahme
gleich kommt.
Da
der zu sanierende Bereich wohl unter ¼ der Gesamtlänge des Birkenwegs liegt und
die Maßnahme eher Reparaturarbeiten gleich kommt, sieht der Gemeinderat die vorzunehmende
Sanierung im Bereich einer Unterhaltsmaßnahme angesiedelt.
Der
Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, den Birkenweg im Rahmen des Straßenunterhalts
durch den gemeindlichen Bauhofs sanieren zu lassen. Die Kosten sind entsprechend
in den Haushalt 2015 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0