Beschluss: beschlossen

Dem Vorsitzenden liegt eine Anfrage von Hartmut Riedel, Am Anger 2, Unterleinleiter vor. Herr Riedel möchte den zu seinem Anwesen nächstliegenden öffentlichen Stellplatz im gemeindlichen Eigentum (Teilfläche von Fl.Nr. 297/1 Gem. Unterleinleiter) für private Zwecke pachten. Er beabsichtigt, dort ein Carport zur privaten Nutzung zu errichten.

 

Die Höhe der Pacht für Stellplätze liegt im Bereich der VG Ebermannstadt bei ca. 20,00 € monatlich.

 

Bei einer etwaigen Vergabe ist folgendes zu bedenken:

·           Der Öffentlichkeit wird ein Stellplatz entzogen, eine etwaige Präzedenzwirkung ist abzuwägen.

·           Die ursprüngliche Anlage der Stellplätze wurde im Rahmen der Hochwasserfreilegung vorgenommen. Es ist vor Verpachtung zu überprüfen, ob nicht
      zweckgebundene Zuschüsse ggf. zurückzuzahlen sind.

·           Der geplante Carport befindet sich vor dem Zugang zum Trafohaus der Stadtwerke. Die Stadtwerke sind vorab anzuhören, ob der Zugang weiterhin gewährleistet
      ist.

 

Der Vorsitzende stellt die Anfrage zur Diskussion.

 

Da die Pachteinnahmen sehr gering und somit nicht rentabel sind, eine Präzedenzwirkung aber prägend, der Allgemeinheit Stellplätze entzogen werden und der Zugang zum Trafohaus bei Verpachtung nicht mehr gesichert ist, fasst der Gemeinderat nach erfolgter Diskussion nachfolgenden Beschluss.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, der Anfrage von Herrn Riedel nicht zu entsprechen und einer Verpachtung des angefragten Grundstückes nicht zuzustimmen. Der öffentliche Parkplatz soll auch weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0