Sitzung: 15.01.2015 2015/GR/031
Beschluss: beschlossen
Dem Vorsitzenden
liegt eine Anfrage von Hartmut Riedel, Am Anger 2, Unterleinleiter vor. Herr
Riedel möchte den zu seinem Anwesen nächstliegenden öffentlichen Stellplatz im
gemeindlichen Eigentum (Teilfläche von Fl.Nr. 297/1 Gem. Unterleinleiter) für
private Zwecke pachten. Er beabsichtigt, dort ein Carport zur privaten Nutzung
zu errichten.
Die Höhe der Pacht
für Stellplätze liegt im Bereich der VG Ebermannstadt bei ca. 20,00 €
monatlich.
Bei einer etwaigen
Vergabe ist folgendes zu bedenken:
·
Der
Öffentlichkeit wird ein Stellplatz entzogen, eine etwaige Präzedenzwirkung ist
abzuwägen.
·
Die
ursprüngliche Anlage der Stellplätze wurde im Rahmen der Hochwasserfreilegung
vorgenommen. Es ist vor Verpachtung zu überprüfen, ob nicht
zweckgebundene Zuschüsse ggf.
zurückzuzahlen sind.
·
Der
geplante Carport befindet sich vor dem Zugang zum Trafohaus der Stadtwerke. Die
Stadtwerke sind vorab anzuhören, ob der Zugang weiterhin gewährleistet
ist.
Der Vorsitzende
stellt die Anfrage zur Diskussion.
Da die
Pachteinnahmen sehr gering und somit nicht rentabel sind, eine Präzedenzwirkung
aber prägend, der Allgemeinheit Stellplätze entzogen werden und der Zugang zum
Trafohaus bei Verpachtung nicht mehr gesichert ist, fasst der Gemeinderat nach
erfolgter Diskussion nachfolgenden Beschluss.
Der Gemeinderat
Unterleinleiter beschließt, der Anfrage von Herrn Riedel nicht zu entsprechen
und einer Verpachtung des angefragten Grundstückes nicht zuzustimmen. Der
öffentliche Parkplatz soll auch weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung
stehen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0