Sitzung: 19.02.2015 2015/GR/032
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Bei
diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende dem für den Gemeindewald
Unterleinleiter zuständigen Forstbeamten Matthias Jessen das Wort.
Herr Jessen stellt dem Gemeinderat
mittels PPT-Präsentation den Jahresbetriebsplan 2015 für den Gemeindewald
Unterleinleiter vor. Die PPT-Präsentation ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage
beigefügt.
Zunächst erläutert er die allgemeinen
rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Jahresbetriebsplanes. Anschließend geht er
auf die konkret geplanten Maßnahmen ein (Zaunkontrolle, Zaunabbau,
Altdurchforstung, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Pflanzungen und erneute
Zäunungen). Der Jahresbetriebsplan ist dem Sitzungsprotokoll als Anlage
beigefügt.
Weiter geht er auf die Zahlen zum
Gemeindewald ein (Fläche, Holzarten, Vorrat, Zuwachs, Gesamthiebsatz).
Erfreulich ist hierbei zu erwähnen, dass im Gemeindewald Unterleinleiter auch
in Zukunft keine Holznot droht, da eine jährliche Holzzunahme von ca. 260
Festmetern zu verbuchen ist.
Zum Abschluss zeigt Herr Jessen noch
einige Bilder aus dem Gemeindewald, welche haupsächlich mit der in einigen
Waldbereichen starken Verbisssituation in Verbindung stehen. Er geht hierbei
auch auf den Art. 1 des Bayer. Jagdgesetzes ein, nach dem es Aufgabe der Jagd
ist, dafür zu sorgen, dass die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten
im wesentlichen ohne Schutz erfolgen kann. Die notwendigen Abschusszahlen
werden im Bereich des Gemeindewaldes Unterleinleiter nicht erbracht. Hierbei
ist aber festzustellen, dass sich die Situation im Bereich des Gemeindewaldes
in Dürrbrunn wesentlich besser darstellt.
Erfreulich zu vermelden ist, dass in
Unterleinleiter im Wald um den Reisigberg das höchste Vorkommen der
Schmetterlingsart „Spanischen Flagge“ in Bayern gesichtet werden konnte.
Nach Abschluss des Vortrags fragt GR
Amon an, was der Gemeinderat konkret tun kann, um das Verhältnis der
Abschusszahlen zur Verbisssituation zu verbessern.
Nach Auffassung von Herrn Jessen
könnte der Gemeinderat den gemeindeeigenen Wald bei der Jagdverpachtung nur
noch kurzfristig für maximal 1 Jahr vergeben und die Abschusszahlen
entsprechend überwachen.
3. Bgm. Rascher gibt hierbei zu
bedenken, dass für die Jagdverpachtung die Jagdgenossenschaft zuständig ist und
die Gemeinde nicht die mehrheitlichen Anteile besitzt. Die
Einflussnahmemöglichkeiten der Gemeinde sind deshalb sehr begrenzt.
Herr Jessen führt an, dass ein Herauslösen
des Gemeindeanteiles aus der Jagdgenossenschaft eine selbstbestimmte Vergabe
ermöglichen könnte. Hierüber kann der Gemeinderat diskutieren.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn
Jessen für die Ausführungen und verabschiedet ihn.