Beschluss: beschlossen

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bei Gemeinderat Ernst König bezüglich der vorliegenden Tagesordnungspunkte 4 und 5 eine persönliche Beteiligung im Sinne des Art. 49 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung Bayern) vorliegt. Gemeinderat Ernst König hat dies bereits vor Beginn der Sitzung angezeigt.

 

Das Wohnanwesen von Gemeinderat König (Störnhofer Berg 4, Unterleinleiter), welches sich im Eigentum seiner Ehefrau befindet, liegt in direkter Nachbarschaft zum Grundstück mit der Fl.Nr. 694/3 Gem. Unterleinleiter. Dieses Grundstück ist Gegenstand der kommenden beiden Tagesordnungspunkte. Aus den Folgen der Beschlüsse hierzu könnte Gemeinderat König oder seiner Ehefrau ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil entstehen.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, Gemeinderat Ernst König  wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 auszuschließen.

 

Gemeinderat Ernst König verlässt den Beratungstisch. Er bleibt während der Beratung als Zuhörer anwesend (öffentliche Sitzung).

 

Abstimmungsergebnis: 12 : 0

 

Herr Gerhard Wunder von der Fa. Zeltverleih Wunder, Störnhof hat angefragt, ob es möglich ist, während der Sommermonate eine Teilfläche der im Eigentum der Gemeinde Unterleinleiter befindlichen Fl.Nr. 694/3 Gem. Unterleinleiter (Schotterfläche bei Bahnhofshäusla) anzupachten.

 

Er hat vor, dort einen Lastzug oder bis zu zwei Lastzugauflieger (Wechselbrückencontainer, Maß: 3 m x 7 m) mit Zeltteilen abzustellen. Lt. Aussage von Herrn Wunder würde ihm dies die Arbeit sehr erleichtern, da er seine Materialien während der Zeltsaison nicht immer wieder nach Störnhof verbringen müsste. Herr Wunder hat erklärt, dass auch während der Sommersaison keine Dauernutzung der Fläche stattfinden wird, da die Zeltelemente teilweise auch an den Einsatzorten direkt gelagert werden können.

 

Herr Wunder hat angeboten, für die benötigte Fläche 50,00 € Pacht pro Nutzungsmonat an die Gemeinde Unterleinleiter zu entrichten. 

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, dem Antrag von Gerhard Wunder zu entsprechen und ihm eine Teilfläche der Fl.Nr. 694/3 Gem. Unterleinleiter zum Zweck des Beparkens durch einen Lastzug oder Lastzugauflieger (Wechselbrückencontainer) mit Zeltelementen während der Sommermonate (Mai bis September) zu verpachten.

 

Die zu verpachtende Fläche wird Herrn Wunder vom Vorsitzenden zugewiesen. Vor Verpachtung ist die Fläche auf etwaige Schäden zu kontrollieren. Auch am Ende der jährlichen Standzeit ist eine entsprechende Kontrolle durchzuführen. Für während der Standzeit entstehende Schäden haftet der Pächter. Solche Schäden sind vom Pächter auszubessern.

 

Sollte die Gemeinde Unterleinleiter diese Fläche kurzfristig benötigen, muss eine außerordentliche Kündigung des Pachtvertrages möglich sein. Der monatliche Pachtzins wird während der Nutzungsmonate auf 50,00 € festgesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Zuweisung der Fläche durch den Vorsitzenden, einen entsprechenden Pachtvertrag mit Herrn Wunder zu schließen.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0