Sitzung: 26.03.2015 2015/GR/033
Beschluss: beschlossen
Der
Vorsitzende weist darauf hin, dass bei Gemeinderat Ernst König bezüglich der vorliegenden
Tagesordnungspunkte 4 und 5 eine persönliche Beteiligung im Sinne des Art. 49
Abs. 1 GO (Gemeindeordnung Bayern) vorliegt. Gemeinderat Ernst König hat dies
bereits vor Beginn der Sitzung angezeigt.
Das
Wohnanwesen von Gemeinderat König (Störnhofer Berg 4, Unterleinleiter), welches
sich im Eigentum seiner Ehefrau befindet, liegt in direkter Nachbarschaft zum
Grundstück mit der Fl.Nr. 694/3 Gem. Unterleinleiter. Dieses Grundstück ist
Gegenstand der kommenden beiden Tagesordnungspunkte. Aus den Folgen der Beschlüsse
hierzu könnte Gemeinderat König oder seiner Ehefrau ein unmittelbarer Vor- oder
Nachteil entstehen.
Der
Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, Gemeinderat Ernst König wegen persönlicher Beteiligung von der
Beratung und Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5
auszuschließen.
Gemeinderat
Ernst König verlässt den Beratungstisch. Er bleibt während der Beratung als
Zuhörer anwesend (öffentliche Sitzung).
Abstimmungsergebnis:
12 : 0
Herr Gerhard
Wunder von der Fa. Zeltverleih Wunder, Störnhof hat angefragt, ob es möglich
ist, während der Sommermonate eine Teilfläche der im Eigentum der Gemeinde
Unterleinleiter befindlichen Fl.Nr. 694/3 Gem. Unterleinleiter (Schotterfläche
bei Bahnhofshäusla) anzupachten.
Er hat vor,
dort einen Lastzug oder bis zu zwei Lastzugauflieger (Wechselbrückencontainer,
Maß: 3 m x 7 m) mit Zeltteilen abzustellen. Lt. Aussage von Herrn Wunder würde
ihm dies die Arbeit sehr erleichtern, da er seine Materialien während der Zeltsaison
nicht immer wieder nach Störnhof verbringen müsste. Herr Wunder hat erklärt,
dass auch während der Sommersaison keine Dauernutzung der Fläche stattfinden
wird, da die Zeltelemente teilweise auch an den Einsatzorten direkt gelagert
werden können.
Herr Wunder
hat angeboten, für die benötigte Fläche 50,00 € Pacht pro Nutzungsmonat an die
Gemeinde Unterleinleiter zu entrichten.
Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, dem Antrag von Gerhard Wunder zu entsprechen und ihm eine Teilfläche der Fl.Nr. 694/3 Gem. Unterleinleiter zum Zweck des Beparkens durch einen Lastzug oder Lastzugauflieger (Wechselbrückencontainer) mit Zeltelementen während der Sommermonate (Mai bis September) zu verpachten.
Die zu verpachtende Fläche wird Herrn Wunder vom Vorsitzenden zugewiesen. Vor Verpachtung ist die Fläche auf etwaige Schäden zu kontrollieren. Auch am Ende der jährlichen Standzeit ist eine entsprechende Kontrolle durchzuführen. Für während der Standzeit entstehende Schäden haftet der Pächter. Solche Schäden sind vom Pächter auszubessern.
Sollte die Gemeinde Unterleinleiter diese Fläche kurzfristig benötigen, muss eine außerordentliche Kündigung des Pachtvertrages möglich sein. Der monatliche Pachtzins wird während der Nutzungsmonate auf 50,00 € festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Zuweisung der Fläche durch den Vorsitzenden, einen entsprechenden Pachtvertrag mit Herrn Wunder zu schließen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0