Beschluss: beschlossen

Herr Ralf Röder, wohnhaft in Unterleinleiter, Hauptstr. 17 hat angefragt, ob die Möglichkeit besteht, das alte „Vogelhäusla“ samt vorgelagertem Grund (insgesamt ca. 250,00 m²) auf der gemeindlichen Fläche mit der Fl.Nr. 694/3 Gem. Unterleinleiter anzupachten.

 

Der Pachtwerber möchte das Gebäude wieder instand setzen, den vorgelagerten Grund einzäunen und wieder zur Vogelzucht nutzen. Ggfs. sollen zudem einige Hühner gehalten werden. Eine solche Nutzung würde der des Vornutzers, Herrn Hermann Übelacker, entsprechen.

 

Ein Pachtzins wurde vom Vornutzer nicht entrichtet, ebenso existiert bezüglich der Vornutzung kein Pachtvertrag. Aus diesem Grund ist bei etwaiger Zustimmung einer Verpachtung des angefragten Objektes der Pachtzins durch den Gemeinderat Unterleinleiter neu festzusetzen. Die Stadt Ebermannstadt setzt bei vergleichbarer Nutzung städtischer Grundstücke im landwirtschaftlichen Sektor (z. B. Bienenhäuser) einen jährlichen Pachtzins von 50,00 € an. 

 

Im Rahmen der Diskussion spricht sich der Gemeinderat dafür aus, das alte „Vogelhäusla“  nicht zu verpachten und es stattdessen abbrechen zu lassen. Grund hierfür sind u.a. auch nachbarschaftliche Belange und der Zustand des alten „Vogelhäuslas“.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter lehnt die Verpachtung des alten „Vogelhäuslas“ ab.


Abstimmungsergebnis: 12 : 0

(GR König nimmt auf Grund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.)

 

Zudem wird der Auftrag ausgesprochen, dass der Bauhof Unterleinleiter sich im Laufe des Jahres um den Abbruch des alten „Vogelhäuslas“ kümmern soll.