Sitzung: 26.03.2015 2015/GR/033
Beschluss: beschlossen
Herr Manfred
Dietsch, Senior der Schreinerei Dietsch, hat beim Vorsitzenden vorgesprochen
und ihn über die Parkplatzproblematik im Bereich seiner Firma aufgeklärt.
Einige seiner Mitarbeiter hatten auf
Grund von Parkplatzmangel in diesem Bereich teilweise auf der dem Anwesen
vorgelagerten Busspur geparkt. Dies wurde von der Polizei jedoch sanktioniert.
Daraufhin parken die Mitarbeiter jetzt teilweise auf der Straße vor der
Bushaltestelle, dies stellt aber wiederum ein Verkehrshindernis dar.
Er fragt deshalb an, ob die Gemeinde
das Beparken einer Teilfläche der Fl.Nr. 235/9 Gem. Unterleinleiter dulden
würde. Diese Fläche liegt östlich des Backofens zwischen Gehweg und
Schreinereigebäude. Ein Zulassen des Beparkens dieses Bereichs würde die
angespannte Parkplatzsituation entschärfen.
Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, das Beparken der
angefragten Teilfläche der Fl.Nr. 235/9 Gem. Unterleinleiter allgemein zu
dulden. Ein Exklusivrecht für die Schreinerei Dietsch auf die Parkfläche leitet
sich aus diesem Beschluss nicht ab. Zudem dürfen während des Beparkens der
Fläche der Fußgängerverkehr sowie die Benutzung des Backofens nicht
beeinträchtigt werden.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0