Sitzung: 26.03.2015 2015/GR/033
Beschluss: beschlossen
Frau Susanne
und Thomas Löhr (Frau Susanne Löhr ist eine Tochter der noch aktuellen Grundstückseigentümer
Erika und Friedrich Dorsch, Im Gewend 12, Unterleinleiter) beantragen, eine
Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1538 Gem. Unterleinleiter zur Bebauung
vorzusehen.
Hierbei kann Bezug auf einen am
28.09.2010 erfolgten Beschluss des Gemeinderates Unterleinleiter genommen
werden, im Rahmen dessen im Wesentlichen festgestellt wurde, dass eine Bebauung
über ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren bzw. Bebauungsplanaufstellungsverfahren
zu prüfen wäre.
Festzustellen ist, dass sich das gesamte
Grundstück 1538 Gem. Unterleinleiter im Außenbereich des Flächennutzungsplans
befindet und vom Bebauungsplan "Im Gewend" nicht erfasst ist. Es
befindet sich darüber hinaus im Landschaftsschutzgebiet.
Zudem wurde bei der Aufstellung des
Bebauungsplanes "Im Gewend" von der Unteren Naturschutzbehörde die
Aufnahme dieses Grundstückes verweigert, da hier ein Feuchtgebiet bestand (s.
beil. Schreiben).
Der Vorsitzende stellt dem Gemeinderat Unterleinleiter diesen Antrag zur Diskussion.
Es ist hierbei zu bedenken, dass sowohl die Landschaftsschutzgebietsausweisung, der Flächennutzungsplan als auch die Biotopkartierung grundsätzlich gegen eine Bebauung dieses Grundstückes spricht. Darüber hinaus hat schon bei der Bebauungsplanaufstellung für den Bebauungsplan "Im Gewend" die Untere Naturschutzbehörde Bedenken angemeldet. Auch hat es der Gemeinderat Unterleinleiter bereits am 28.9.2010 abgelehnt, das Grundstück für eine künftige Bebauung vorzusehen.
Falls der Gemeinderat sich für eine
mögliche Bebauung ausspricht, sollte festgelegt werden, dass die Antragsteller
sämtliche Kosten für das Änderungsverfahren und die anteiligen
Herstellungskosten für Kanal und Wasser übernehmen müssen. Die Zufahrt für
dieses Grundstück müsste dann über die Ortsstraße "Im Gewend" erfolgen,
weshalb bei einer möglichen Bebauung eine Erschließungsvereinbarung abgeschlossen
werden sollte, um den Eigentümer auch an den Erschließungskosten zu beteiligen.
Zudem ist festzustellen, dass auch bei
Zustimmung des Gemeinderates der Erfolg eines etwaigen Änderungsverfahrens
nicht sicher in Aussicht gestellt werden kann. Dieser hängt von der Zustimmung
der Baugenehmigungsbehörde und den weiter zu beteiligenden Trägern ab.
Nach kurzer Diskussion beschließt der
Gemeinderat, den Vorsitzenden zu beauftragen, die Erfolgsaussichten eines
entsprechenden Änderungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde direkt
auszuloten. Hierbei kann eine Tendenz abgefragt werden, bevor Kosten für die
Bauwerber entstehen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat und den Bauwerbern
mitzuteilen. Je nach Ausgang der Vorgespräche mit der Bauaufsichtsbehörde wird
sich der Gemeinderat wieder mit dem Antrag der Bauwerber befassen und darüber
entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 1