Beschluss: beschlossen

Frau Susanne und Thomas Löhr (Frau Susanne Löhr ist eine Tochter der noch aktuellen Grundstückseigentümer Erika und Friedrich Dorsch, Im Gewend 12, Unterleinleiter) beantragen, eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1538 Gem. Unterleinleiter zur Bebauung vorzusehen.

 

Hierbei kann Bezug auf einen am 28.09.2010 erfolgten Beschluss des Gemeinderates Unterleinleiter genommen werden, im Rahmen dessen im Wesentlichen festgestellt wurde, dass eine Bebauung über ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren bzw. Bebauungsplanaufstellungsverfahren zu prüfen wäre.

 

Festzustellen ist, dass sich das gesamte Grundstück 1538 Gem. Unterleinleiter im Außenbereich des Flächennutzungsplans befindet und vom Bebauungsplan "Im Gewend" nicht erfasst ist. Es befindet sich darüber hinaus im Landschaftsschutzgebiet.

 

Zudem wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Gewend" von der Unteren Naturschutzbehörde die Aufnahme dieses Grundstückes verweigert, da hier ein Feuchtgebiet bestand (s. beil. Schreiben).

 

Der Vorsitzende stellt dem Gemeinderat Unterleinleiter diesen Antrag zur Diskussion.

 

Es ist hierbei zu bedenken, dass sowohl die Landschaftsschutzgebietsausweisung, der Flächennutzungsplan als auch die Biotopkartierung grundsätzlich gegen eine Bebauung dieses Grundstückes spricht. Darüber hinaus hat schon bei der Bebauungsplanaufstellung für den Bebauungsplan "Im Gewend" die Untere Naturschutzbehörde Bedenken angemeldet. Auch hat es der Gemeinderat Unterleinleiter bereits am 28.9.2010 abgelehnt, das Grundstück für eine künftige Bebauung vorzusehen.

 

Falls der Gemeinderat sich für eine mögliche Bebauung ausspricht, sollte festgelegt werden, dass die Antragsteller sämtliche Kosten für das Änderungsverfahren und die anteiligen Herstellungskosten für Kanal und Wasser übernehmen müssen. Die Zufahrt für dieses Grundstück müsste dann über die Ortsstraße "Im Gewend" erfolgen, weshalb bei einer möglichen Bebauung eine Erschließungsvereinbarung abgeschlossen werden sollte, um den Eigentümer auch an den Erschließungskosten zu beteiligen.

 

Zudem ist festzustellen, dass auch bei Zustimmung des Gemeinderates der Erfolg eines etwaigen Änderungsverfahrens nicht sicher in Aussicht gestellt werden kann. Dieser hängt von der Zustimmung der Baugenehmigungsbehörde und den weiter zu beteiligenden Trägern ab.

 

Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat, den Vorsitzenden zu beauftragen, die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Änderungsverfahrens mit der Bauaufsichtsbehörde direkt auszuloten. Hierbei kann eine Tendenz abgefragt werden, bevor Kosten für die Bauwerber entstehen. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat und den Bauwerbern mitzuteilen. Je nach Ausgang der Vorgespräche mit der Bauaufsichtsbehörde wird sich der Gemeinderat wieder mit dem Antrag der Bauwerber befassen und darüber entscheiden.


Abstimmungsergebnis: 12 : 1