Sitzung: 26.03.2015 2015/GR/033
Beschluss: beschlossen
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan
im Außenbereich.
Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Unter der
Voraussetzung einer landwirtschaftlichen Privilegierung wird dem Bauvorhaben
die gemeindliche Zustimmung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 8 : 5