Sitzung: 23.04.2015 2015/GR/034
Beschluss: beschlossen
Mit dem Humusabtrag wurde bereits
begonnen.
Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird von der Zustimmung der
Unteren Naturschutzbehörde abhängig gemacht.
Abstimmungsergebnis: 11 : 1