Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Bayer. Landesamt für Umwelt hat 2015 eine Gefahrenhinweiskarte Jura erstellt. In der Einleitung wird darauf hingewiesen, dass in den Mittelgebirgsräumen Deutschlands infolge des starken Reliefs grundsätzlich mit Schäden durch geogene Naturgefahren wie Steinschläge, Feldstürze und Hangrutschungen zu rechnen ist.

 

Die Gefahrenhinweiskarte für den Landkreis Forchheim bietet eine großräumige Übersicht der Gefährdungssituation durch verschiedene Geogefahren. Sie stellt die Verbreitung und Ausdehnung von möglichen Gefahrenbereichen dar, enthält aber keine Aussagen zur Eintrittswahrscheinlichkeit und Häufigkeit, zur möglichen Intensität der Ereignisse oder zum Schadenspotential.

 

Bei den untersuchten Geogefahren handelt es sich um Stein- und Blockschläge, Rutschungen und Erdfälle.

 

In der Gefahrenhinweiskarte für den Landkreis Forchheim werden für jede untersuchte Geogefahr (Steinschlag, Rutschung, Erdfall) unabhängig voneinander Flächen mit Hinweis auf Gefährdung (rot) und Flächen mit Hinweis auf Gefährdung im Extremfall (orange) ausgewiesen. Hierbei wird die gesamte zukünftig potentiell betroffene Fläche, bestehend aus Anbruch-, Transport- und Ablagerungsbereich, dargestellt.

 

Die vorliegende Gefahrenhinweiskarte beinhaltet eine großräumige Übersicht über die Gefährdungssituation mit Angaben der Gefahrenart, jedoch nicht zur Intensität und Eintrittswahrscheinlichkeit. Sie wurde im M 1 : 25.000 erarbeitet und stellt keine parzellenscharfe Einteilung von Gebieten in unterschiedliche Gefahrenbereiche dar. Es handelt sich dabei um eine Darstellung von Gefahrenverdachtsflächen, die zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf Basis der verfügbaren Informationen und mit Hilfe zeitgemäßer Methoden ermittelt werden konnten.

 

Gefahrenhinweiskarten sollen nicht als Bauverbotskarten wirken, sondern nur in allen kritischen Fällen den Bedarf nach weitergehenden Untersuchungen offen legen. Ggfs. muss dann in diesen Fällen in einem Detailgutachten festgestellt werden, ob im Einzelfall eine Sicherung notwendig, technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und im Sinne der Nachhaltigkeit tatsächlich anzustreben ist.

 

Die Gebiete um Unterleinleiter sind in beiliegender Karte dargestellt (der Anlage des Sitzungsprotokolls beigefügt).

 

Dies dient dem Gemeinderat Unterleinleiter als Information.

 

Aufgrund der beschriebenen Geogefahren weist 3. Bürgermeister Ewald Rascher darauf hin, dass die Rutsche im Bereich des Kinderspielplatzes Dürrbrunn seines Erachtens ggf. von Steinschlag bedroht ist.

 

Daraufhin gibt der Vorsitzende bekannt, dass er zusammen mit dem Bauhof an dieser Stelle einen Ortstermin abhalten wird, um ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.