Beschluss: beschlossen

Das Kinderhaus St. Josef, Unterleinleiter hat mit Schreiben vom 20.04.2015 einen Personalkostenzuschuss zur Einstellung einer Vorpraktikantin beantragt.

 

Das Kinderhaus hatte bereits in den Vorjahren Vorpraktikantinnen eingestellt. Die Finanzierung dieser Praktikantinnen gelang nur durch die finanzielle Unterstützung des Elternbeirates (Geld kommt von den erarbeiten Festen) sowie durch einen Zuschuss im Rahmen des Gesamtbudgets des Erzbischöflichen Ordinariats. Einen rechtlichen Anspruch auf einer Bezuschussung durch das Erzbischöfliche Ordinariat besteht nicht. Auch die Höhe der Unterstützung ist nicht festgelegt und kann je nach Gesamtpraktikantenanzahl in der Erzdiözese deutlich schwanken, da die einzelnen Zahlungen aus einem Gesamtbetrag aufgeteilt werden. In diesem Jahr war diesbezüglich keine Finanzierung möglich.

 

Da zum einen dem Elternbeirat durch sein geringes Budget finanzielle Grenzen gesetzt sind und zum anderen der monatliche Verdienst für Praktikanten am 01.03.2015 durch die Erzdiözese erhöht wurde, ist die Finanzierung einer Vorpraktikantin für das Kinderhaus in den nächsten Jahren in der finanziell angespannten Lage nur schwer möglich.

Dennoch aber möchte das Kinderhaus einer Praktikantin die Möglichkeit geben, in der Einrichtung eine Ausbildung zu beginnen. Eine zusätzliche Betreuungskraft

unterstützt auch qualitativ unsere pädagogische Arbeit der anvertrauten Kinder. Auch wirkte sich das bisherige Zurückgreifen auf eine Praktikantin sehr positiv auf die Kinder aus und ermöglichte dem Fachpersonal eine Ausweitung der fachlichen Betreuung.

 

Bei einer Entscheidung des Gemeinderats ist zudem zu bedenken, dass eine finanzielle Unterstützung durch die Kommune in diesem Fall dazu führt, dass einem heranwachsenden jungen Menschen eine Ausbildungsstelle wohnortnah ermöglicht werden kann.

 

Beschluss des Gemeinderates Unterleinleiter vom 27.03.2012

Ein Antrag des Kinderhauses St. Josef auf Bezuschussung einer Praktikantenstelle wurde bereits am 09.02.2012 gestellt. Der Gemeinderat hat damals beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 50 % zu den nachgewiesenen Kosten zu gewähren.

 

Auf Grund einer existierenden Verlustübernahmeerklärung müsste die Gemeinde ein evtl. Defizit durch die Nichtbezuschussung der Maßnahme tragen. Der damalige Beschluss beinhaltete, dass die Gemeinde erwartet, dass durch diesen Zuschuss kein weiteres Defizit bei den Personalkosten bezüglich der Vorpraktikantin entsteht.

 

Kosten für eine Vorpraktikantin

Die Kosten für eine Vorpraktikantin variieren je nach Praktikumsjahr:

 

SPS 1 (erstes Vorpraktikumsjahr):   mtl. 391,63 €

SPS 2 (zweites Vorpraktikumsjahr:) mtl. 416,60 €

 

Damit liegen die Gesamtkosten für das Kinderhaus bei jährlich ca. 6000,00 €.

 

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, sich dem Beschluss des Gemeinderates der vorherigen Legislaturperiode anzuschließen.

 

Demnach wird dem Kinderhaus St. Josef ein Personalkostenzuschuss zur Einstellung einer Vorpraktikantin für das Kindergartenjahr 2015/2016 von 50 % gewährt. Die Gemeinde erwartet, dass durch diesen Zuschuss kein weiteres Defizit bei den Personalkosten bezüglich der Vorpraktikantin entsteht.

Bei der Zuschussmaßnahme handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben. Diese sind aber nach Auskunft der Kämmerei durch die Entnahmemöglichkeit der vorhandenen Rücklage gedeckt.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0