Sitzung: 21.05.2015 2015/GR/035
Beschluss: beschlossen
Das Kinderhaus St. Josef,
Unterleinleiter hat mit Schreiben vom 20.04.2015 einen Personalkostenzuschuss
zur Einstellung einer Vorpraktikantin beantragt.
Das
Kinderhaus hatte bereits in den Vorjahren Vorpraktikantinnen eingestellt. Die Finanzierung
dieser Praktikantinnen gelang nur durch die finanzielle Unterstützung des
Elternbeirates (Geld kommt von den erarbeiten Festen) sowie durch einen
Zuschuss im Rahmen des Gesamtbudgets des Erzbischöflichen Ordinariats. Einen
rechtlichen Anspruch auf einer Bezuschussung durch das Erzbischöfliche
Ordinariat besteht nicht. Auch die Höhe der Unterstützung ist nicht festgelegt
und kann je nach Gesamtpraktikantenanzahl in der Erzdiözese deutlich schwanken,
da die einzelnen Zahlungen aus einem Gesamtbetrag aufgeteilt werden. In diesem
Jahr war diesbezüglich keine Finanzierung möglich.
Da
zum einen dem Elternbeirat durch sein geringes Budget finanzielle Grenzen gesetzt
sind und zum anderen der monatliche Verdienst für Praktikanten am 01.03.2015
durch die Erzdiözese erhöht wurde, ist die Finanzierung einer Vorpraktikantin
für das Kinderhaus in den nächsten Jahren in der finanziell angespannten Lage
nur schwer möglich.
Dennoch
aber möchte das Kinderhaus einer Praktikantin die Möglichkeit geben, in der
Einrichtung eine Ausbildung zu beginnen. Eine zusätzliche Betreuungskraft
unterstützt
auch qualitativ unsere pädagogische Arbeit der anvertrauten Kinder. Auch wirkte
sich das bisherige Zurückgreifen auf eine Praktikantin sehr positiv auf die Kinder
aus und ermöglichte dem Fachpersonal eine Ausweitung der fachlichen Betreuung.
Bei
einer Entscheidung des Gemeinderats ist zudem zu bedenken, dass eine finanzielle
Unterstützung durch die Kommune in diesem Fall dazu führt, dass einem heranwachsenden
jungen Menschen eine Ausbildungsstelle wohnortnah ermöglicht werden kann.
Beschluss
des Gemeinderates Unterleinleiter vom 27.03.2012
Ein
Antrag des Kinderhauses St. Josef auf Bezuschussung einer Praktikantenstelle
wurde bereits am 09.02.2012 gestellt. Der Gemeinderat hat damals beschlossen,
einen Zuschuss in Höhe von 50 % zu den nachgewiesenen Kosten zu gewähren.
Auf
Grund einer existierenden Verlustübernahmeerklärung müsste die Gemeinde ein
evtl. Defizit durch die Nichtbezuschussung der Maßnahme tragen. Der damalige Beschluss
beinhaltete, dass die Gemeinde erwartet, dass durch diesen Zuschuss kein
weiteres Defizit bei den Personalkosten bezüglich der Vorpraktikantin entsteht.
Kosten für
eine Vorpraktikantin
Die
Kosten für eine Vorpraktikantin variieren je nach Praktikumsjahr:
SPS
1 (erstes Vorpraktikumsjahr): mtl. 391,63 €
SPS
2 (zweites Vorpraktikumsjahr:) mtl. 416,60 €
Damit
liegen die Gesamtkosten für das Kinderhaus bei jährlich ca. 6000,00 €.
Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, sich dem Beschluss des Gemeinderates der vorherigen Legislaturperiode anzuschließen.
Demnach wird dem Kinderhaus St. Josef ein Personalkostenzuschuss zur Einstellung einer Vorpraktikantin für das Kindergartenjahr 2015/2016 von 50 % gewährt. Die Gemeinde erwartet, dass durch diesen Zuschuss kein weiteres Defizit bei den Personalkosten bezüglich der Vorpraktikantin entsteht.
Bei der Zuschussmaßnahme handelt es sich um außerplanmäßige
Ausgaben. Diese sind aber nach Auskunft der Kämmerei durch die
Entnahmemöglichkeit der vorhandenen Rücklage gedeckt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0