Sitzung: 21.05.2015 2015/GR/035
Beschluss: beschlossen
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass
bei Gemeinderat Reinhold Geck bezüglich des vorliegenden Tagesordnungspunktes
eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung Bayern)
vorliegt.
Demnach kann ein Gemeinderatsmitglied
an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss u. a. ihm
selbst einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Ob diese Voraussetzungen vorliegen,
entscheidet der Gemeinderat gemäß Art. 49 Abs. 3 GO ohne Mitwirkung des
Beteiligten.
Vor dem Ausschluss gibt der
Vorsitzende Gemeinderat Reinhold Geck die Gelegenheit, sein Anliegen kurz mit
eigenen Worten zu erläutern. Nach seiner kurzen Erläuterung fährt der
Vorsitzende mit der Auschlussbegründung fort.
Sachverhalt
zur persönlichen Beteiligung:
Gemeinderat Reinhold Geck ist
Miteigentümer des Anwesens Kirchenstr. 11, Unterleinleiter. Die Anfrage zum
Ankauf von gemeindlichen Teilflächen der angrenzenden Flurnummern 42 und 235/2
Gem. Unterleinleiter wurde direkt von ihm an den Vorsitzenden gestellt mit dem
Ziel, das Anwesen „Kirchenstr. 11“ (bei welchem er Miteigentümer ist)
entsprechend abzurunden und zu vergrößern.
Aus diesem Grund entsteht ihm aus dem
Beschluss eines etwaigen Verkaufs der angefragten gemeindlichen Teilflächen
heraus ein unmittelbarer Vor- bzw. Nachteil.
Gemeinderat Reinhold Geck ist auf
Grund dieser Umstände von der Beratung und den Beschlüssen zu diesem
Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung auszuschließen. Ein Beschluss
hierüber ist gemäß Art. 49 Abs. 3 GO ohne Mitwirkung des Beteiligten vom
Gemeinderat zu fassen.
Der Gemeinderat Unterleinleiter
beschließt, Gemeinderat Reinhold Geck wegen persönlicher Beteiligung von der
Beratung und Beschlussfassung zum vorliegenden Tagesordnungspunkt
auszuschließen.
Gemeinderat Reinhold Geck sollte den
Beratungstisch verlassen, darf aber während der Beratung als Zuhörer anwesend
sein (öffentliche Sitzung).
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Sachverhalt
zur Anfrage des Ankaufs der gemeinlichen Teilflächen aus den Flurnummern 42 und
235/2, Gemarkung Unterleinleiter:
Gemeinderat Reinhold Geck hat beim
Vorsitzenden angefragt, ob die Möglichkeit besteht, Teilflächen der
gemeindlichen Flurnummern 42 und 235/2 Gem. Unterleinleiter von der Gemeinde
Unterleinleiter zu erwerben. Er möchte das Anwesen „Kirchenstr. 11“, bei
welchem er Miteigentümer ist, gerne entsprechend abrunden und vergrößern.
Bei der Teilfläche der Fl.Nr. 42 Gem.
Unterleinleiter handelt es sich um eine Gesamtfläche von ca. 8 m².
Bei der Teilfläche der Fl.Nr. 235/2
Gem. Unterleinleiter handelt es sich um eine Gesamtfläche von ca. 25 m².
Der Vorsitzende stellt dem Gemeinderat
den Antrag von Gemeinderat Reinhold Geck zur Diskussion.
Hierbei wägt der Gemeinderat das Für
und Wider ab. Die Gleichbehandlung bei ähnlich gelagerten Anträgen steht zur
Debatte. Jedoch kann die aktuelle Anfrage nicht mit anderen Fällen verglichen
werden, da es sich weder um eine Parkfläche handelt noch um eine Fläche, die
der Öffentlichkeit einen angemessenen Nutzen bringt. Zudem wird angeführt, dass
eine Teilfläche bepflanzt ist und vom Antragsteller gepflegt wird. Würde der
Antrag abgelehnt, besteht die Gefahr, dass die Fläche nicht mehr privat
gepflegt wird und dann die Gemeinde für die Pflege sorgen muss.
Es wird jedoch festgehalten, dass bei
einem etwaigen Verkauf der Flächen der gemeindliche Weihnachtsbaum auch
weiterhin auf der Teilfläche 235/2 Gem. Unterleinleiter platziert werden darf.
Der Antragsteller hat diesbezüglich dem Vorsitzenden bereits die Zustimmung
erteilt.
Nach weiterer Diskussion über den
Verkaufspreis beschließt der Gemeinderat Unterleinleiter, den Eheleuten
Reinhold und Anna Maria Geck, wohnhaft in Unterleinleiter, Kirchenstr. 9 eine
noch genau herauszumessende Teilfläche der im Eigentum der Gemeinde
befindlichen Flurnummern 42 und 235/2 zum Preis von 40,00 €/m² zu verkaufen.
Die Kosten für Vermessung und die üblichen Vertragskosten trägt der Käufer.
Abstimmungsergebnis: 9 : 1
(GR Reinhold Geck nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil).