Beschluss: beschlossen

Niederschrift und Beschluss über Feststellungen
Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung  2013 und 2014 der Gemeinde Unterleinleiter vom 12.05.2015 dient dem Gemeinderat zur Kenntnis.  Es wurden keine Feststellungen getroffen.

Die Niederschrift ist in der Anlage beigefügt.

Feststellung der Jahresrechnung  2013 und 2014 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Die Jahresrechnung 2013 und 2014 der Gemeinde Unterleinleiter wurde durch den zuständigen Prüfungsausschuss am 12.05.2015 geprüft. Im Rahmen der Prüfung wurden keine Feststellungen getroffen.


Der Gemeinderat nimmt die Niederschrift vom 12.05.2015 zur Kenntnis.

 

Das Rechnungsjahr 2013 und 2014 schließt wie folgt ab:

 

Rechnungsjahr 2013:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen):

2.086.852,77 €

Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben):

2.086.852,77 €

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen):

   680.295,87 €

Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben):

   680.295,87 €

Fehlbetrag

              0,00 €

 

Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:

 

Kasseneinnahmereste:

   131.600,35 €

Haushaltseinnahmereste:

              0,00 €

Haushaltsausgabereste (Friedhof, Kanal):

   166.086,65 €

 

In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt

   432.101,20 €

Überschuss/Rücklagenzuführung

   236.959,26 €

 

Rechnungsjahr 2014:

 

Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen):

1.983.300,31 €

Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben):

1.983.300,31 €

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen):

   372.748,62 €

Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben):

   372.748,62 €

Fehlbetrag

              0,00 €

 

Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:

 

Kasseneinnahmereste:

     17.877,52 €

Haushaltseinnahmereste:

              0,00 €

Haushaltsausgabereste:

              0,00 €

 

In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt

    234.013,74 €

Überschuss/Rücklagenzuführung

      52.894,18 €

 

Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2013 und 2014 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Die im Rechnungsjahr 2013 und 2014 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Der Entlastung wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0