Sitzung: 21.05.2015 2015/GR/035
Beschluss: beschlossen
Niederschrift und Beschluss über Feststellungen
Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2013 und 2014 der Gemeinde Unterleinleiter vom
12.05.2015 dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. Es wurden keine Feststellungen getroffen.
Die Niederschrift ist in der Anlage
beigefügt.
Feststellung der
Jahresrechnung 2013 und 2014 gem. Art.
102 Abs. 3 GO
Die Jahresrechnung 2013 und 2014 der Gemeinde Unterleinleiter wurde durch
den zuständigen Prüfungsausschuss am 12.05.2015 geprüft. Im Rahmen der Prüfung
wurden keine Feststellungen getroffen.
Der Gemeinderat nimmt die Niederschrift vom 12.05.2015 zur Kenntnis.
Das Rechnungsjahr 2013 und 2014 schließt wie folgt ab:
Rechnungsjahr 2013:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
2.086.852,77 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
2.086.852,77 € |
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
680.295,87 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
680.295,87 € |
Fehlbetrag |
0,00 € |
Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste: |
131.600,35 € |
Haushaltseinnahmereste: |
0,00 € |
Haushaltsausgabereste (Friedhof, Kanal): |
166.086,65 € |
In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt |
432.101,20 € |
Überschuss/Rücklagenzuführung |
236.959,26 € |
Rechnungsjahr 2014:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
1.983.300,31 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
1.983.300,31 € |
Vermögenshaushalt:
Einnahmen (bereinigte Soll-Einnahmen): |
372.748,62 € |
Ausgaben (bereinigte Soll-Ausgaben): |
372.748,62 € |
Fehlbetrag |
0,00 € |
Gesamtsumme der Reste am Ende des Rechnungsjahres:
Kasseneinnahmereste: |
17.877,52 € |
Haushaltseinnahmereste: |
0,00 € |
Haushaltsausgabereste: |
0,00 € |
In den Rechnungsergebnissen sind enthalten:
Zuführung zum Vermögenshaushalt |
234.013,74 € |
Überschuss/Rücklagenzuführung |
52.894,18 € |
Der Gemeinderat beschließt, die
Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2013 und 2014 gem. Art. 102 Abs. 3 GO
festzustellen. Die im Rechnungsjahr 2013 und 2014 angefallenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Der Entlastung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0