Beschluss: beschlossen

Der Gemeinderat erhält den vom Architekturbüro Schmidt, Hollfeld am 3.6.2015 gefertigten Bebauungsplan zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorliegenden Bebauungsplanentwurf und billigt diesen vom Architekturbüro Schmidt, Hollfeld ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 3.6.2015 mit der Begründung vom 3.6.2015.

 

Die so bezeichnete Planfassung vom 3.6.2015 ist nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu den Planentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind über den Planentwurf und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein Planentwurf ist beizugeben. Das Beteiligungsverfahren ist durchzuführen.


Abstimmungsergebnis: 11 : 0