Beschluss: beschlossen

Veröffentlichungen mit politischem Inhalt von Parteien und Wählergruppen dürfen im amtlichen Mitteilungsblatt nicht veröffentlicht werden. Dies ist auch so mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt in Ergänzung zum Beschluss vom 13.11.1989 folgende aktualisierte Regelung zur Kenntnis:

 

·         Parteien und Wählergruppierungen können in der Rubrik „Vermischtes“ auf eigene Veranstaltungen (Veranstalter, Veranstaltungstitel, Ort und Zeit) kostenlos aufmerksam machen.

·         Darüber hinaus dürfen zu Weihnachten und Neujahr sowie zu Ostern entsprechende Glückwünsche im Anzeigenteil des Mitteilungsblattes veröffentlicht werden.

·         Drei Monate vor dem Wahlmonat der Kommunalwahl dürfen im Anzeigenteil des Mitteilungsblattes gegen Bezahlung Kandidatenlisten mit Fotos und kurzen Wahlaussagen veröffentlicht werden. 

·         Parteiliche Anzeigen oder Anzeigen mit politischem Inhalt –dazu zählen auch in das Mitteilungsblatt eingelegte Flyer– werden darüber hinaus nicht mehr abgedruckt.  


Abstimmungsergebnis: 10 : 0