Sitzung: 21.01.2016 2016/GR/042
Beschluss: beschlossen
Zur Information des Gemeinderates gibt der Vorsitzende das Ergebnis der
vom Wasserwirtschaftsamt Kronach dringend empfohlenen und durch das
Ingenieurbüro Weyrauther, Bamberg durchgeführten überschlägigen
Wasserspiegelberechnung des namenlosen Wassergrabens im Bereich des zur
Bebauung geplanten Grundstückes bekannt.
Folgend die Kurzerläuterung des beauftragten Ingenieurbüros Weyrauther,
Bamberg:
Allgemeine Angaben und Vorgeschichte
Ein Bauwerber
beabsichtigt die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1538 in Unterleinleiter.
Hierzu wird von der Gemeinde Unterleinleiter ein Bebauungsplan aufgestellt.
Auf dem
Nachbargrundstück 1910/19 verläuft ein namenloser Graben, welcher dann parallel
zur Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1538 verläuft. Dieser Graben wird auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1540/3 von einem Rohrdurchlass gefasst und verläuft im
Weiteren als Graben/Mulde neben der Ortsstraße „Im Gewend“, um schließlich dem
„Dürrbach“ zugeleitet zu werden.
Seitens der
Wasserwirtschaft gibt es die Forderung, einen Nachweis zu erbringen, dass durch
die Baumaßnahme der Abfluss eines HQ 100 (Jahrhunderthochwasser) nicht
beeinträchtigt wird und dass der im Bebauungsplan festgesetzte 4,00 m breite
Streifen entlang des Grabens ausreichend breit ist. Zudem ist eine Schädigung
der Grundstücke auszuschließen.
Mit Schreiben vom
26.10.2015 wurden vom Wasserwirtschaftsamt Kronach die relevanten
hydrologischen Abflussdaten mitgeteilt. Bei einem Abflussereignis HQ 100 ist
mit einem Abfluss von 1,2 m³/s zu rechnen. Hierzu wurde noch eine Ermittlungsgenauigkeit
von ± 50 % angegeben.
Bei einem
Ortstermin zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt am 10.11.2015 wurde
festgelegt, dass mit dem ermittelten Abfluss von 1,2 m³/s zu rechnen ist und
der Zuschlag aufgrund der Ermittlungsgenauigkeit entfällt.
Somit beträgt der Bemessungsabfluss HQ 100 = 1,2 m³/s.
Berechnung
Der Berechnung
liegt eine Geländeaufnahme vom 27.11.2015 zugrunde. Zu diesem Zeitpunkt war der
Graben geputzt und nicht bewachsen. Aus dem vorhandenen Grabenverlauf wurden
sowohl der Querschnitt als auch das Sohlgefälle an drei Querprofilen ermittelt.
Der Querschnitt
unter der Wasserspiegellinie bei Vollfüllung wurde idealisiert und mit einem
Excel-Programm die Leistungsfähigkeit des Grabens nachgewiesen.
Folgende
Ergebnisse wurden ermittelt:
Berechnung mit dem
idealisierte Querschnitt – es wurde mit den Strickler-Beiwerten 30 und 20
gerechnet:
Rauhigkeit: kst =
30* (Erde – grobes, scholliges Material) – stellt den aktuellen Bestand dar
Stat. Vorh. Breite Tiefe Sohl- Max.
Querschn. WSP breite Abfluss
[m²] [m] [m]
[m] [m³/s]
0+000,15 1,179 2,39
0,892 0,25 10,68
0+015,00 0,373 1,33
0,435 0,38 1,61
0+030,00 0,613 1,78
0,588 0,31 2,94
Rauhigkeit: kst =
20* (Erdkanäle und Gräben – stark bewachsen) – stellt den Zustand eines nicht
unterhaltenen Gewässers dar.
0+000,15 1,179 2,39
0,892 0,25 7,12
0+015,00 0,373 1,33
0,435 0,38 1,07
0+030,00 0,613 1,78
0,588 0,31 1,96
*) Die kst-Werte
wurden den Schneider-Bautabellen entnommen.
Fazit
Der Graben ist im
gegenwärtigen Zustand in der Lage, das einhundert-jährige Hochwasserereignis
abzuleiten.
Um den schadlosen
Abfluss der Wassermassen auf lange Zeit zu gewährleisten, ist die regelmäßige
Unterhaltung des Grabens (Gewässer III. Ordnung) durch die Gemeinde
unerlässlich.
Aufgrund der
Tatsache, dass die nördliche Böschungsoberkante höher liegt als die südliche,
würde bei einer Überlastung des Grabens das Wasser auf der Seite des Baugrundstückes
ausufern. Eine Schädigung des nördlichen Anliegers ist nicht zu erwarten. Im
Anschluss an den Graben erfolgt eine Verrohrung aus Betonrohren DN 400, welche
zuerst auf den vorhandenen Schacht und dann zum Graben/Mulde entlang der
Ortsstraße „Im Gewend“ ausläuft.
Maßgeblich wird
hier der Rohrabschnitt Schacht-Auslauf, der ein Gefälle von ca. 8,88 %
aufweist. Lt. den einschlägigen Rohrtabellenwerten hat eine so verlegte
Betonrohrleitung bei Vollfüllung eine Leistungsfähigkeit von ca. 628 l/s.
Daraus resultiert,
dass der Graben vor dem Einlauf in die Verrohrung ausufern und auf der
Oberfläche über die Fahrbahn abfließen wird. Dies entspricht jedoch dem Bestand
und resultiert nicht aus dem weiter oberhalb liegenden Bauvorhaben.
Das neu zu
erstellende Wohnhaus wird durch eine Ausuferung an dieser Stelle nicht
beeinträchtigt.
Abschließende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
Kronach
Die Berechnungen
des Ingenieurbüros Weyrauther, Bamberg wurden an das Wasserwirtschaftsamt
Kronach als Bedenkenführer mit der Bitte um abschließende Stellungnahme
weitergeleitet. Das Wasserwirtschaftsamt hat mit Schreiben vom 07.12.2015
folgendes mitgeteilt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wasserspiegelabschätzung des Ing.-Büros
Weyrauther zum Bebauungsplan „Gewend II“, Unterleinleiter haben wir erhalten.
Die Berechnung zeigt, dass der vorhandene Graben
die Wassermenge von 1,2 m³/s (HQ 100 nach dem Gutachten des
Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 26.10.2015) weitgehend bordvoll ableiten
kann.
Damit ist gewährleistet, dass weder das bestehende
–in Fließrichtung gesehen linke Gebäude– noch das geplante Gebäude auf der
rechten Seite bei einem HQ 100 in Mitleidenschaft gezogen werden wird. Unsere Bedenken im Bauleitverfahren sind
damit ausgeräumt.
Wir bitten die Gemeinde Unterleineiter aber, mit
einer regelmäßigen Unterhaltung des Grabens einen wirkungsvollen Abfluss zu
gewährleisten.“
Beschluss:
Der Gemeinderat Unterleinleiter nimmt die Berechnungsergebnisse des
Ing.-Büros Weyrauther, Bamberg sowie die abschließende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
Kronach zur Kenntnis und stellt fest, dass das für die Aufstellung des Bebauungsplanes
vorgeschriebene Verfahren hiermit durchgeführt ist. Nunmehr ist der Bebauungsplan
als Satzung zu beschließen.
Zudem legt der Gemeinderat fest, dass die Unterhaltung des Grabens
regelmäßig durch den Bauhof der Gemeinde zu erfolgen hat, damit ein
wirkungsvoller Abfluss gewährleistet werden kann. Die Aufstellung eines
entsprechenden Pflegeplans wird hierbei empfohlen. Lt. Gewässerordnung ist dies
eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis: 10 : 1