Beschluss: beschlossen

Zur Information des Gemeinderates gibt der Vorsitzende das Ergebnis der vom Wasserwirtschaftsamt Kronach dringend empfohlenen und durch das Ingenieurbüro Weyrauther, Bamberg durchgeführten überschlägigen Wasserspiegelberechnung des namenlosen Wassergrabens im Bereich des zur Bebauung geplanten Grundstückes bekannt.

 

Folgend die Kurzerläuterung des beauftragten Ingenieurbüros Weyrauther, Bamberg:

 

Allgemeine Angaben und Vorgeschichte

Ein Bauwerber beabsichtigt die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 1538 in Unterleinleiter. Hierzu wird von der Gemeinde Unterleinleiter ein Bebauungsplan aufgestellt.

Auf dem Nachbargrundstück 1910/19 verläuft ein namenloser Graben, welcher dann parallel zur Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 1538 verläuft. Dieser Graben wird auf dem Grundstück Fl.Nr. 1540/3 von einem Rohrdurchlass gefasst und verläuft im Weiteren als Graben/Mulde neben der Ortsstraße „Im Gewend“, um schließlich dem „Dürrbach“ zugeleitet zu werden.

Seitens der Wasserwirtschaft gibt es die Forderung, einen Nachweis zu erbringen, dass durch die Baumaßnahme der Abfluss eines HQ 100 (Jahrhunderthochwasser) nicht beeinträchtigt wird und dass der im Bebauungsplan festgesetzte 4,00 m breite Streifen entlang des Grabens ausreichend breit ist. Zudem ist eine Schädigung der Grundstücke auszuschließen.

 

Mit Schreiben vom 26.10.2015 wurden vom Wasserwirtschaftsamt Kronach die relevanten hydrologischen Abflussdaten mitgeteilt. Bei einem Abflussereignis HQ 100 ist mit einem Abfluss von 1,2 m³/s zu rechnen. Hierzu wurde noch eine Ermittlungsgenauigkeit von ± 50 % angegeben.

 

Bei einem Ortstermin zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt am 10.11.2015 wurde festgelegt, dass mit dem ermittelten Abfluss von 1,2 m³/s zu rechnen ist und der Zuschlag aufgrund der Ermittlungsgenauigkeit entfällt.

Somit beträgt der Bemessungsabfluss HQ 100 = 1,2 m³/s.

 

Berechnung

Der Berechnung liegt eine Geländeaufnahme vom 27.11.2015 zugrunde. Zu diesem Zeitpunkt war der Graben geputzt und nicht bewachsen. Aus dem vorhandenen Grabenverlauf wurden sowohl der Querschnitt als auch das Sohlgefälle an drei Querprofilen ermittelt.

Der Querschnitt unter der Wasserspiegellinie bei Vollfüllung wurde idealisiert und mit einem Excel-Programm die Leistungsfähigkeit des Grabens nachgewiesen.

 

Folgende Ergebnisse wurden ermittelt:

 

Berechnung mit dem idealisierte Querschnitt – es wurde mit den Strickler-Beiwerten 30 und 20 gerechnet:

 

Rauhigkeit: kst = 30* (Erde – grobes, scholliges Material) – stellt den aktuellen Bestand dar

Stat.            Vorh.           Breite          Tiefe           Sohl-           Max.

Querschn.   WSP                                breite          Abfluss

[m²]             [m]              [m]              [m]              [m³/s]

 

0+000,15      1,179           2,39             0,892           0,25             10,68

0+015,00      0,373           1,33             0,435           0,38             1,61

0+030,00      0,613           1,78             0,588           0,31             2,94

 

Rauhigkeit: kst = 20* (Erdkanäle und Gräben – stark bewachsen) – stellt den Zustand eines nicht unterhaltenen Gewässers dar.

 

0+000,15      1,179           2,39             0,892           0,25             7,12

0+015,00      0,373           1,33             0,435           0,38             1,07

0+030,00      0,613           1,78             0,588           0,31             1,96

 

*) Die kst-Werte wurden den Schneider-Bautabellen entnommen.

 

Fazit

Der Graben ist im gegenwärtigen Zustand in der Lage, das einhundert-jährige Hochwasserereignis abzuleiten.

 

Um den schadlosen Abfluss der Wassermassen auf lange Zeit zu gewährleisten, ist die regelmäßige Unterhaltung des Grabens (Gewässer III. Ordnung) durch die Gemeinde unerlässlich.

Aufgrund der Tatsache, dass die nördliche Böschungsoberkante höher liegt als die südliche, würde bei einer Überlastung des Grabens das Wasser auf der Seite des Baugrundstückes ausufern. Eine Schädigung des nördlichen Anliegers ist nicht zu erwarten. Im Anschluss an den Graben erfolgt eine Verrohrung aus Betonrohren DN 400, welche zuerst auf den vorhandenen Schacht und dann zum Graben/Mulde entlang der Ortsstraße „Im Gewend“ ausläuft.

Maßgeblich wird hier der Rohrabschnitt Schacht-Auslauf, der ein Gefälle von ca. 8,88 % aufweist. Lt. den einschlägigen Rohrtabellenwerten hat eine so verlegte Betonrohrleitung bei Vollfüllung eine Leistungsfähigkeit von ca. 628 l/s.

Daraus resultiert, dass der Graben vor dem Einlauf in die Verrohrung ausufern und auf der Oberfläche über die Fahrbahn abfließen wird. Dies entspricht jedoch dem Bestand und resultiert nicht aus dem weiter oberhalb liegenden Bauvorhaben.

Das neu zu erstellende Wohnhaus wird durch eine Ausuferung an dieser Stelle nicht beeinträchtigt.

 

Abschließende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach

Die Berechnungen des Ingenieurbüros Weyrauther, Bamberg wurden an das Wasserwirtschaftsamt Kronach als Bedenkenführer mit der Bitte um abschließende Stellungnahme weitergeleitet. Das Wasserwirtschaftsamt hat mit Schreiben vom 07.12.2015 folgendes mitgeteilt:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wasserspiegelabschätzung des Ing.-Büros Weyrauther zum Bebauungsplan „Gewend II“, Unterleinleiter haben wir erhalten.

Die Berechnung zeigt, dass der vorhandene Graben die Wassermenge von 1,2 m³/s (HQ 100 nach dem Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 26.10.2015) weitgehend bordvoll ableiten kann.

 

Damit ist gewährleistet, dass weder das bestehende –in Fließrichtung gesehen linke Gebäude– noch das geplante Gebäude auf der rechten Seite bei einem HQ 100 in Mitleidenschaft gezogen werden wird. Unsere Bedenken im Bauleitverfahren sind damit ausgeräumt.

 

Wir bitten die Gemeinde Unterleineiter aber, mit einer regelmäßigen Unterhaltung des Grabens einen wirkungsvollen Abfluss zu gewährleisten.“

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Unterleinleiter nimmt die Berechnungsergebnisse des Ing.-Büros Weyrauther, Bamberg sowie die abschließende Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach zur Kenntnis und stellt fest, dass das für die Aufstellung des Bebauungsplanes vorgeschriebene Verfahren hiermit durchgeführt ist. Nunmehr ist der Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

Zudem legt der Gemeinderat fest, dass die Unterhaltung des Grabens regelmäßig durch den Bauhof der Gemeinde zu erfolgen hat, damit ein wirkungsvoller Abfluss gewährleistet werden kann. Die Aufstellung eines entsprechenden Pflegeplans wird hierbei empfohlen. Lt. Gewässerordnung ist dies eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.


Abstimmungsergebnis: 10 : 1