Beschluss: beschlossen

Anzeige und Beschlussfassung über die persönliche Beteiligung des Vorsitzenden:

Der Vorsitzende zeigt vor Beratung des Tagesordnungspunktes an, dass bei ihm gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Unterleinleiter eine persönliche Beteiligung zu diesem Tagesordnungspunkt nach Art. 49 Abs. 1 GO (Gemeindeordnung Bayern) vorliegt.

 

Der Vorsitzende übergibt die Sitzungsführung zu diesem Tagesordnungspunkt aus diesem Grund an den 2. Bürgermeister Peter Schmitt.

Ein Gemeinderatsmitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenden natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

 

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Gemeinderat gemäß Art. 49 Abs. 3 GO ohne Mitwirkung des Beteiligten.

 

Das Baugrundstück, über welches Beschluss gefasst wird, befindet sich derzeit im Eigentum der Ehefrau des 1. Bürgermeisters, Herrn Riediger.

Die Unmittelbarkeit ist gegeben, da die Möglichkeit besteht, dass sich aus dem Beschluss über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und der damit verbundenen Bebaubarkeit des Grundstückes ein Vor- bzw Nachteil für den 1. Bürgermeister und dessen Ehefrau ergeben könnte.

Der 1. Bürgermeister ist auf Grund dieser Umstände von der Beratung und den Beschlüssen zu diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung auszuschließen. Ein Beschluss hierüber ist gemäß Art. 49 Abs. 3 GO ohne Mitwirkung des Beteiligten vom Gemeinderat zu fassen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat Unterleinleiter beschließt, den 1. Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung zum vorliegenden Tagesordnungspunkt auszuschließen. Der 1. Bürgermeister soll den Beratungstisch verlassen, darf aber während der Beratung als Zuhörer anwesend sein.

 

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

 

Sachverhalt zum Bauantrag:

Der Bebauungsplan „An der Linde“, in dem das Baugrundstück liegt, ist nicht rechtskräftig.  Somit handelt es sich um ein Bauvorhaben nach § 34 BauGB, bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Die Nachbarunterschrift der Fl.Nr. 1543/2 fehlt. Der Kanalhausanschluss für das Grundstück ist noch nicht vorhanden.

Geplant ist ein 1,50 m hoher Kniestock bei 28° DN. Dacheindeckung geplant in anthrazit oder rot. Geplant ist die Erschließung des Anwesens von dem unterhalb des Grundstücks befindlichen Weges Fl.Nr. 1547/1. Auf diesem Weg werden kein Straßenunterhalt, kein Winterdienst und keine Müllabfuhr durchgeführt.

 

Beschluss:

Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Die Dacheindeckung hat in anthrazit zu erfolgen. Auf dem unterhalb des Grundstücks liegenden Weg Fl.Nr. 1547/1 werden kein Straßenunterhalt, kein Winterdienst und keine Müllabfuhr durchgeführt. Dem Bauvorhaben wird die gemeindliche Zustimmung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: 10 : 0

(1. Bürgermeister Gerhard Riediger nimmt an der Abstimmung aufgrund der persönlichen Beteiligung nicht teil).