Sitzung: 25.02.2016 2016/GR/043
Beschluss: beschlossen
Planungsbereich nach § 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Helmersleite“.
Für das Bauvorhaben wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren
beantragt. Die Kriterien für das Genehmigungsfreistellungsverfahren werden
nicht erfüllt, da die Baugrenzen überschritten werden, ein Kniestock von 50 cm
geplant ist sowie eine Dachneigung von 45°. Gemäß Bebauungsplan ist bei einer
Bauweise U+E ein Kniestock nicht zulässig und die Dachneigung darf max. 28°
betragen. In der Vergangenheit wurde zu entsprechenden Befreiungen aber bereits
die gemeindliche Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben ist das Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die
nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Die erforderlichen Befreiungen für
Baugrenzenüberschreitung, Errichtung eines Kniestocks von 50 cm sowie einer
Dachneigung von 45° werden erteilt.
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0