Beschluss: beschlossen

Planungsbereich nach § 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Helmersleite“.

 

Für das Bauvorhaben wurde das Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Kriterien für das Genehmigungsfreistellungsverfahren werden nicht erfüllt, da die Baugrenzen überschritten werden, ein Kniestock von 50 cm geplant ist sowie eine Dachneigung von 45°. Gemäß Bebauungsplan ist bei einer Bauweise U+E ein Kniestock nicht zulässig und die Dachneigung darf max. 28° betragen. In der Vergangenheit wurde zu entsprechenden Befreiungen aber bereits die gemeindliche Zustimmung erteilt.

 

Beschluss:

Für das Bauvorhaben ist das Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Die erforderlichen Befreiungen für Baugrenzenüberschreitung, Errichtung eines Kniestocks von 50 cm sowie einer Dachneigung von 45° werden erteilt.

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0