Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der Bebauungsplan „Gewend II“ durch das Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 25.01.2016 genehmigt wurde.
Der abweichend vom Flächennutzungsplan für die Gemeinde Unterleinleiter aufgestellte Bebauungsplan bedarf nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landratsamt Forchheim).

 

Lt. Bescheid liegen Versagungsgründe für die Genehmigung des Bebauungsplans nicht vor. Verfahrensfehler wurden keine festgestellt. Auch steht der Bebauungsplan einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht entgegen und ordnet die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde, bezogen auf das Plangebiet, in ausreichender Weise.

Der am 21.01.2016 beschlossene Bebauungsplan wird erst wirksam, wenn die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht wird (§ 10 Abs. 3 Satz und 3 BauGB).

Die ortsübliche Bekanntgabe erfolgt im nächsten Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt (März 2016).