Sitzung: 25.02.2016 2016/GR/043
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass der
Bebauungsplan „Gewend II“ durch das Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom
25.01.2016 genehmigt wurde.
Der abweichend vom Flächennutzungsplan für die Gemeinde Unterleinleiter
aufgestellte Bebauungsplan bedarf nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Genehmigung
durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landratsamt Forchheim).
Lt. Bescheid liegen Versagungsgründe für die Genehmigung des
Bebauungsplans nicht vor. Verfahrensfehler wurden keine festgestellt. Auch
steht der Bebauungsplan einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht
entgegen und ordnet die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde, bezogen auf
das Plangebiet, in ausreichender Weise.
Der am 21.01.2016 beschlossene Bebauungsplan wird erst wirksam, wenn die Erteilung
der Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht wird (§ 10 Abs. 3 Satz und 3 BauGB).
Die ortsübliche Bekanntgabe erfolgt im nächsten
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt (März 2016).