Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat, dass das Landratsamt Forchheim als zuständige Straßenverkehrsbehörde mit Bescheid vom 14.01.2016 eine verkehrsrechltiche Anordnung betreffend der St 2187 (Ortsdurchfahrt Unterleinleiter) erlassen hat. Hierbei wurden folgende Anordnungen getroffen:

 

·         Die nördliche Ortstafel von Unterleinleiter an der St 2187 wird in Fahrtrichtung Heiligenstadt versetzt.

·         Das Verkehrszeichen 274-57 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h) wird deshalb ebenfalls in Fahrtrichtung Heiligenstadt versetzt.

·         Die Beschilderung an den beiden Querungshilfen wird durch Warnbaken ergänzt bzw. in ihrer Ausführung geändert.

·         Das Verkehrszeichen 136 (Achtung Kinder) an der St 2187 im Abschnitt 360 bei Station 2,8600 in Fahrtrichtung Heiligenstadt wird durch das Zusatzzeichen 1001-30 („200 m") ergänzt.

·         Der Bewuchs auf der Querungshilfe ist zu entfernen.

Für die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen ist gem. § 45 Abs. 5 StVO der Träger der Straßenbaulast (Landratsamt Forchheim) zuständig.
Für die Entfernung des Bewuchses ist die VG Ebermannstadt zuständig. Dies wird vom Bauhof der Gemeinde Unterleinleiter erledigt.

Für die Aufstellung, Art und Beschaffenheit der Verkehrszeichen sind die §§ 39 - 43 StVO maßgebend. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Das Staatliche Bauamt Bamberg, Fachbereich Straßenbau, SG 33, hat zugestimmt.

Im Zuge der Information führt der Vorsitzende dem Gemeinderat Bilder der betroffenen Stellen mittels Beamerpräsentation vor.