Beschluss: beschlossen

Der Haushaltsplan der Gemeinde Unterleinleiter wurde in der Gemeinderatsitzung vom 17.3.2016 vorberaten.

 

Der Kämmerer Wolfgang Krippel erläutert die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplanes 2016 mittels Beamerpräsentation.

 

Im Vergleich zum Entwurf wurden folgende Änderungen noch vorgenommen:

1.    Der Haushaltsansatz von 200,00 € bei 0.3320.7099 (Zuschuss Bläserchor) wurde auf 0,00 € geändert. Dafür wurde der Ansatz für die Aus- und Fortbildung der FFW Unterleinleiter/Dürrbrunn 0.1319.5620 um 200,00 € erhöht.

2.    Der Haushaltsansatz bei 0.6300.1549 (Einnahme Durchbuchung der internen Arbeitsstunden Bauhof) wurde der Ausgabe angepasst und um 2.700,00 € erhöht (wurde Stand von 2015 versehentlich übernommen, obwohl die Ausgaben erhöht wurden). Dafür wurde der Ansatz für die Unterhaltsmaßnahme Schüttgutplatz unter 0.6499.5000 um 2.700,00 € erhöht.

 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Unterleinleiter für das Haushaltsjahr 2016 schließt nunmehr im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.903.800,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 478.900,00 € ab.

 

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer bleiben im Jahr 2016 unverändert.

 

Im Haushaltsplan sind folgende Zuführungsbeträge an den Vermögenshaushalt ausgewiesen:

Rechnungsjahr 2016:      34.500,00 €

Rechnungsjahr 2017:      74.600,00 €

Rechnungsjahr 2018:      72.000,00 €
Rechnungsjahr 2019:      75.500,00 €.

 

Die jeweilige Mindestzuführung in den Jahren 2016 - 2019 in Höhe der planmäßigen Tilgung (ca. 82.000,00 €) kann aktuell nicht erwirtschaftet werden.

 

Für das Jahr 2016 ist es dadurch begründet, dass neben den Sonderausgaben für die Erstellung der Anlagevermögen und der Unterhaltsmaßnahme Schüttgutplatz eine hohe Kreisumlage zu leisten ist. Die Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage 2016 sind die hohen Steuereinnahmen aus dem Jahre 2014 (z. B. Gewerbesteuereinnahmen von 286.171,90 €). Im Jahr 2017 sinkt die Kreisumlage um 40.000,00 €. Die Minderzuführung für das Jahr 2016 wird durch die Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen.

Ab 2017 kann davon ausgegangen werden, dass der Mindestzuführungsbetrag erwirtschaftet wird, da ab dem Jahr 2017 Mehreinnahmen bei den Kanaleinleitungs- und Wasserversorgungsgebühren zu erwarten sind.
In diesem Jahr wird eine Neukalkulation der Kanal- und Wassergebühren auf Grundlage eines neuen, aktualisierten Anlagenachweises durchgeführt und im Bereich der Entwässerungseinrichtung wird der erhöhte Unterhaltsaufwand berücksichtigt.

 

Im Verwaltungshaushalt sind folgende zusätzliche Ausgaben veranschlagt:

§  Unterhaltsmaßnahme Schüttgutplatz – 0.6499.5000

§  Honorarrechnung für die Erstellung eines Anlagevermögens und Durchführung der Gebührenkalkulation der Entwässerungseinrichtung – 0.7000.6556

§  Honorarrechnung für die Erstellung eines Anlagevermögens und Durchführung der Gebührenkalkulation der Wasserversorgungseinrichtung – 0.8151.6556

§  Kostenerstattung für Leistungen des Bauamtes der Stadt Ebermannstadt – 0.6001.6731

Im Vermögenshaushalt sind folgende größere Ausgaben vorgesehen:

 

a)    Pflichtausgaben:
Tilgungen                                      80.800,00 €
Feuerwehr                                    83.300,00 €

b)    sonstige Investitionen:
Sanierung Schule                         55.000,00 €
Kanalsanierung                                      50.000,00 €
Breitband (Gemeindeanteil)          28.200,00 €
Planungskosten                                      20.000,00 €
Spielplatz Dürrbrunn                     10.000,00 €
Bauhof                                          35.500,00 €

Aus dem  Haushaltsjahr 2015 wurden folgende Haushaltsreste gebildet:

Feuerwehr Unterleinleiter/Dürrbrunn – Anschaffung Digitalfunk

1.1312.3610:                   3.250,00 € (Zuschuss Freistaat Bayern)
1.1312.9350:                   2.435,54 € (Anschaffung und Einbau)

Der Zuschussantrag kann erst gestellt werden, nachdem für alle Anschaffungen des Digitalfunks die entsprechenden Rechnungen vorliegen. Der Fördersatz beträgt 80 %, dabei werden nur die Anschaffungen und nicht der Einbau berücksichtigt.

 

Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2015:  898.005,84 €.

 

Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2015:  432.258,43 €.

Erstmalig wurde im Haushalt der Gemeinde Unterleinleiter für Investitionen, die zwingend umgesetzt werden bzw. bereits Verpflichtungen eingegangen sind, Verpflichtungsermächtigungen vorgemerkt. Dies sind Ausgaben für die Anschaffung des LF 10 für die FFW Unterleinleiter und die Ausgaben für die Sanierung der Grundschule Unterleinleiter. Für die Sanierung wurde im Rahmen von KIP ein Antrag gestellt, dabei beträgt die Förderquote 90 %. Die Restkosten werden über FAG-Mittel finanziert, dabei beträgt die Förderquote 60 -70 %. Anfang Mai 2016 wird mitgeteilt, ob die Maßnahme der Gemeinde Unterleinleiter bewilligt wird.

Dies gilt dem Gemeinderat zur Kenntnis.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie Deckungsvermerken aufzustellen.

 

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und in der Anlage beigefügt.

 

Der Gemeinderat beschließt die auf Grund des vorliegenden Investitionsprogramms aufgestellte Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2019.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0