Sitzung: 14.04.2016 2016/GR/045
Beschluss: beschlossen
Der Haushaltsplan der Gemeinde Unterleinleiter wurde in der Gemeinderatsitzung
vom 17.3.2016 vorberaten.
Der Kämmerer Wolfgang Krippel erläutert die wesentlichen Eckpunkte des
Haushaltsplanes 2016 mittels Beamerpräsentation.
Im Vergleich zum Entwurf wurden folgende Änderungen noch vorgenommen:
1. Der Haushaltsansatz von 200,00 € bei 0.3320.7099 (Zuschuss Bläserchor) wurde auf 0,00 € geändert. Dafür wurde der Ansatz für die Aus- und Fortbildung der FFW Unterleinleiter/Dürrbrunn 0.1319.5620 um 200,00 € erhöht.
2. Der Haushaltsansatz bei 0.6300.1549 (Einnahme Durchbuchung der internen Arbeitsstunden Bauhof) wurde der Ausgabe angepasst und um 2.700,00 € erhöht (wurde Stand von 2015 versehentlich übernommen, obwohl die Ausgaben erhöht wurden). Dafür wurde der Ansatz für die Unterhaltsmaßnahme Schüttgutplatz unter 0.6499.5000 um 2.700,00 € erhöht.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Unterleinleiter für das Haushaltsjahr
2016 schließt nunmehr im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.903.800,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
478.900,00 € ab.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer bleiben im
Jahr 2016 unverändert.
Im Haushaltsplan sind folgende Zuführungsbeträge an den
Vermögenshaushalt ausgewiesen:
Rechnungsjahr 2016: 34.500,00
€
Rechnungsjahr 2017: 74.600,00
€
Rechnungsjahr 2018: 72.000,00
€
Rechnungsjahr 2019: 75.500,00 €.
Die jeweilige Mindestzuführung in den Jahren 2016 - 2019 in Höhe der
planmäßigen Tilgung (ca. 82.000,00 €) kann aktuell nicht erwirtschaftet werden.
Für das Jahr 2016 ist es dadurch begründet, dass neben den
Sonderausgaben für die Erstellung der Anlagevermögen und der Unterhaltsmaßnahme
Schüttgutplatz eine hohe Kreisumlage zu leisten ist. Die Grundlage für die
Berechnung der Kreisumlage 2016 sind die hohen Steuereinnahmen aus dem Jahre
2014 (z. B. Gewerbesteuereinnahmen von 286.171,90 €). Im Jahr 2017 sinkt die
Kreisumlage um 40.000,00 €. Die Minderzuführung für das Jahr 2016 wird durch
die Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen.
Ab 2017 kann davon ausgegangen werden, dass der Mindestzuführungsbetrag erwirtschaftet
wird, da ab dem Jahr 2017 Mehreinnahmen bei den Kanaleinleitungs- und
Wasserversorgungsgebühren zu erwarten sind.
In diesem Jahr wird eine Neukalkulation der Kanal- und Wassergebühren auf Grundlage
eines neuen, aktualisierten Anlagenachweises durchgeführt und im Bereich der
Entwässerungseinrichtung wird der erhöhte Unterhaltsaufwand berücksichtigt.
Im Verwaltungshaushalt sind folgende zusätzliche Ausgaben veranschlagt:
§ Unterhaltsmaßnahme
Schüttgutplatz – 0.6499.5000
§ Honorarrechnung
für die Erstellung eines Anlagevermögens und Durchführung der
Gebührenkalkulation der Entwässerungseinrichtung – 0.7000.6556
§ Honorarrechnung
für die Erstellung eines Anlagevermögens und Durchführung der
Gebührenkalkulation der Wasserversorgungseinrichtung – 0.8151.6556
§ Kostenerstattung
für Leistungen des Bauamtes der Stadt Ebermannstadt – 0.6001.6731
Im Vermögenshaushalt sind folgende größere Ausgaben vorgesehen:
a)
Pflichtausgaben:
Tilgungen
80.800,00
€
Feuerwehr 83.300,00
€
b)
sonstige
Investitionen:
Sanierung Schule 55.000,00
€
Kanalsanierung 50.000,00
€
Breitband (Gemeindeanteil) 28.200,00
€
Planungskosten 20.000,00
€
Spielplatz Dürrbrunn 10.000,00
€
Bauhof 35.500,00
€
Aus dem Haushaltsjahr 2015 wurden
folgende Haushaltsreste gebildet:
Feuerwehr Unterleinleiter/Dürrbrunn – Anschaffung Digitalfunk
1.1312.3610: 3.250,00 €
(Zuschuss Freistaat Bayern)
1.1312.9350: 2.435,54 €
(Anschaffung und Einbau)
Der Zuschussantrag kann erst gestellt werden, nachdem für alle Anschaffungen
des Digitalfunks die entsprechenden Rechnungen vorliegen. Der Fördersatz
beträgt 80 %, dabei werden nur die Anschaffungen und nicht der Einbau
berücksichtigt.
Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2015: 898.005,84 €.
Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2015: 432.258,43 €.
Erstmalig wurde im Haushalt der Gemeinde Unterleinleiter für Investitionen, die
zwingend umgesetzt werden bzw. bereits Verpflichtungen eingegangen sind,
Verpflichtungsermächtigungen vorgemerkt. Dies sind Ausgaben für die Anschaffung
des LF 10 für die FFW Unterleinleiter und die Ausgaben für die Sanierung der
Grundschule Unterleinleiter. Für die Sanierung wurde im Rahmen von KIP ein
Antrag gestellt, dabei beträgt die Förderquote 90 %. Die Restkosten werden über
FAG-Mittel finanziert, dabei beträgt die Förderquote 60 -70 %. Anfang Mai 2016
wird mitgeteilt, ob die Maßnahme der Gemeinde Unterleinleiter bewilligt wird.
Dies gilt dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 zu
erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Abschlusszahlen sowie
Deckungsvermerken aufzustellen.
Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und in der Anlage
beigefügt.
Der Gemeinderat beschließt die auf Grund des vorliegenden
Investitionsprogramms aufgestellte Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2019.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0