Sitzung: 14.04.2016 2016/GR/045
Beschluss: beschlossen
Planungsbereich
nach § 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vierleite“
Für eine rechtsverbindliche Entscheidung empfiehlt die Gemeinde
Unterleinleiter eine formelle Bauvoranfrage.
Der Bebauungsplan sieht im betreffenden Bereich keine Bebauung vor.
Gemäß Bebauungsplan ist auf den umliegenden Grundstücken eine Bebauung mit E+U,
bei einer Dachneigung von 25-30°, ohne Dachaufbauten und ohne Kniestock
möglich.
Aus städtebaulicher Sicht und im Rahmen der Nachverdichtung wäre eine
Bebauung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes denkbar. Auf die Gefahrenkarte
Jura in Bezug auf Rutschanfälligkeit wird verwiesen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen mit einer Bebauung in der Bauweise E+U
sowie den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird von der Stellungnahme des
Landratsamtes Forchheim und der Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben abhängig
gemacht. Die Ver- und Entsorgung hat über die bestehenden Leitungen bzw. bei
Neuerstellung auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0