Beschluss: beschlossen

Planungsbereich nach § 30 BauGB – Bauen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vierleite“

Für eine rechtsverbindliche Entscheidung empfiehlt die Gemeinde Unterleinleiter eine formelle Bauvoranfrage.

Der Bebauungsplan sieht im betreffenden Bereich keine Bebauung vor. Gemäß Bebauungsplan ist auf den umliegenden Grundstücken eine Bebauung mit E+U, bei einer Dachneigung von 25-30°, ohne Dachaufbauten und ohne Kniestock möglich.

Aus städtebaulicher Sicht und im Rahmen der Nachverdichtung wäre eine Bebauung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes denkbar. Auf die Gefahrenkarte Jura in Bezug auf Rutschanfälligkeit wird verwiesen.

 

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen mit einer Bebauung in der Bauweise E+U sowie den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird von der Stellungnahme des Landratsamtes Forchheim und der Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben abhängig gemacht. Die Ver- und Entsorgung hat über die bestehenden Leitungen bzw. bei Neuerstellung auf Kosten des Bauherrn zu erfolgen.


Abstimmungsergebnis: 13 : 0