Sitzung: 14.04.2016 2016/GR/045
Beschluss: beschlossen
Planungsbereich
nach § 34 BauGB – Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile (ohne Bebauungsplan)
Es ist geplant, eine weitere Flachdach-Doppelgarage auf dem mit bereits
zwei Doppelgaragen bebauten Baugrundstück zu errichten. Die erforderliche
Stauraumtiefe und die Abstandsflächen können teilweise nicht eingehalten
werden.
Beschluss:
Da es sich bei der Straße um eine untergeordnete Erschließungsstraße
handelt, kann auf die erforderliche Stauraumtiefe verzichtet werden, jedoch
sind die Garagen mit elektrischen Torantrieben zu versehen und zu betreiben.
Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Dem Bauvorhaben wird
die gemeindliche Zustimmung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 2