Beschluss: beschlossen

Planungsbereich nach § 34 BauGB – Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile (ohne Bebauungsplan)

Es ist geplant, eine weitere Flachdach-Doppelgarage auf dem mit bereits zwei Doppelgaragen bebauten Baugrundstück zu errichten. Die erforderliche Stauraumtiefe und die Abstandsflächen können teilweise nicht eingehalten werden.

 

Beschluss:

Da es sich bei der Straße um eine untergeordnete Erschließungsstraße handelt, kann auf die erforderliche Stauraumtiefe verzichtet werden, jedoch sind die Garagen mit elektrischen Torantrieben zu versehen und zu betreiben.

 

Die nachbarrechtlichen Belange sind zu würdigen. Dem Bauvorhaben wird die gemeindliche Zustimmung erteilt.


Abstimmungsergebnis: 11 : 2